PfadnavigationHomeRegionalesHamburgProzessauftaktFünfjähriges Mädchen ertrinkt – Schwimmlehrerin vor GerichtVeröffentlicht am 26.09.2025Lesedauer: 4 MinutenEin Schwimmbecken wie dieses war der Ort, an dem das Unglück passierteQuelle: Fabian Sommer/dpaVor zwei Jahren ertrank eine Fünfjährige während eines Seepferdchen-Kurses im Hamburger Schwimmbad Bondenwald. Nun steht die Schwimmlehrerin vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr fahrlässige Tötung vor. Das Urteil wird in den kommenden Wochen erwartet.Es ist der Alptraum aller Eltern. Das eigene Kind ertrinkt. Deshalb geben viele Familien ihre Kinder noch vor der Schule in Schwimmkurse. In Hamburg endete vor zwei Jahren einer dieser Seepferdchen-Schwimmkurse in einer Tragödie. Eine Fünfjährige verlor im Schwimmbad Bondenwald während des Kurses ihre Schwimmhilfe, ging unter – und starb. Am Mittwoch hat vor dem Amtsgericht Hamburg der Prozess gegen die 39 Jahre alte Kursleiterin begonnen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr fahrlässige Tötung vor. Nach Überzeugung der Anklage hätte der Tod des Mädchens verhindert werden können, wenn die Lehrerin die Gruppe konsequenter beaufsichtigt hätte.Lesen Sie auchDie Fünfjährige war eine von zehn Teilnehmerinnen und Teilnehmern eines Anfängerkurses. Schwimmhilfen waren Pflicht. Doch während der Stunde kümmerte sich die Lehrerin um ein weinendes Kind. In dieser Zeit verlor das später verstorbene Mädchen seine Schwimmhilfe. Niemand bemerkte, dass das Kind unterging. Die Fünfjährige war mindestens drei Minuten unter Wasser, bevor sie aus dem Wasser gezogen wurde. Trotz sofortiger Reanimation starb das Mädchen am nächsten Tag im Krankenhaus.Die Staatsanwaltschaft sieht mehrere Pflichtverletzungen: Die Lehrerin hätte die anderen Kinder aus dem tiefen Wasser schicken oder die Vollständigkeit der Gruppe prüfen müssen, bevor sie sich abwandte. Die Angeklagte berichtete zum Prozessstart detailliert über das tragische Geschehen. Es fiel ihr schwer, dabei die Fassung zu wahren. Nach der Zeugenaussage der Mutter, die den Tag ihrer Tochter vor dem Unglück beschrieb und dabei weinte, brach auch die Angeklagte in lautes Schluchzen aus und rief: „Es tut mir so leid, ich würde mein Leben geben.“Lesen Sie auchDer Vater sitzt ihr als Nebenkläger gegenüber. Schon vor dem Verhandlungsbeginn hat er sich immer wieder die Augen mit einem Taschentuch abgewischt. Vor der Zeugenaussage der Mutter sind von draußen laute Schreie zu hören. Auf dem Flur und in einer Damentoilette brechen zwei Frauen zusammen. Sie sind nach Angaben einer Gerichtssprecherin vermutlich Verwandte der betroffenen Familie. Die Justizbeamten rufen zwei Rettungswagen. Nach eigenen Angaben hatte die Angeklagte die Kinder damals zu einem Schulschwimmbecken mit einer Tiefe von 80 bis 130 Zentimetern gebracht. Dort sollten sie mit der Schwimmhilfe ins Wasser springen und am Beckenrand zur zwölf Meter entfernten Seite gegenüber schwimmen. Ein Mädchen habe panisch geschrien, sie habe es etwa eine halbe Minute zu beruhigen versucht. Dabei habe sie aber weiter die anderen Kinder im Blick behalten und gesehen, wie sie nacheinander ins Wasser sprangen und am Beckenrand entlang schwammen. Lesen Sie auchErst nach einer Strampelübung am Beckenrand und einem abschließenden Eintauchen in das 32 Grad warme Wasser zum Aufwärmen habe sie eine überzählige Schwimmnudel bemerkt und das Kind unter Wasser entdeckt. Sie habe das Mädchen sofort herausgeholt und auf dem Beckenrand zu beatmen versucht. Der Leiter des Schwimmbads sagt als Zeuge, ein Kollege habe ihn an seinem Platz auf den Notfall aufmerksam gemacht, woraufhin er einen Notruf abgesetzt habe. Dann habe er ebenfalls versucht, das Mädchen zu beatmen. Die Atemwege seien von Erbrochenem blockiert gewesen.Das bestätigt auch eine Ärztin, deren Sohn den Kurs ebenfalls besuchte. Die Mutter hatte wie die anderen Eltern einen Alarmton gehört und war in den Badebereich gegangen. Sie habe ihren Sohn getroffen, der ihr sagte: „Mama, da geht’s einem Kind nicht gut.“ Bis zum Eintreffen des Notarztes leistete die 46-Jährige Erste Hilfe.Lesen Sie auchEin Notfallsanitäter und der Notarzt selbst schildern vor Gericht, wie sie sich vergeblich bemühten, die Atemwege des Kindes freizubekommen. Zwei medizinische Sachverständige verfolgen den Prozess und sollen sich zum Abschluss der Beweisaufnahme zur Todesursache äußern.Die Angeklagte hat seit 2011 Schwimmunterricht gegeben. Seit dem tödlichen Unfall ist sie nach Angaben ihres Verteidigers arbeitsunfähig. In ihrer Aussage gibt sie auch über ihre Arbeitsbedingungen Auskunft. Wenige Tage vor dem tödlichen Unfall hatte sie bereits eine andere kritische Situation im Schwimmunterricht bewältigen müssen. Ein Kind sei in Panik geraten und habe wie am Spieß geschrien. Sie habe versucht, über ihr Walkie-Talkie Kollegen um Hilfe zu bitten. Sie habe aber keine Unterstützung bekommen, möglicherweise waren die Kollegen außer Rufweite. Über die „totale Eskalation“ in jener Schwimmstunde berichtete die Angeklagte einer Vorgesetzten per Mail. Sie schlug vor, erst mal Ruhe einkehren zu lassen. Wie die 39-Jährige in ihrer Aussage erklärte, fürchtete sie damals, ihr könne vorgeworfen werden, dass sie nicht in der Lage sei, den Schwimmkurs zu leiten.Lesen Sie auchDer 4. Oktober 2023, an dem das tödliche Unglück geschah, sei ein Brückentag gewesen. Bis auf den Schwimmkurs seien keine Badegäste da gewesen, weil in dem Hallenbad Bauarbeiten stattfanden. Weil auch fast keine Kollegen anwesend waren, habe sie ihr Walkie-Talkie nicht mit in den Unterricht genommen. Auch gegen den Badleiter ermittelte zunächst die Staatsanwaltschaft. Das Verfahren gegen den 61-Jährigen sei jedoch mangels hinreichendem Tatverdacht eingestellt worden, sagte eine Sprecherin der Behörde.Das Urteil will das Gericht bei einem Fortsetzungstermin am 9. Oktober verkünden.juve/lno