PfadnavigationHomeRegionalesHamburgIm Seepferdchenkurs ertrunkenUrteil nach tödlichem Badeunfall – Schwimmlehrerin zu Bewährungsstrafe verurteiltVeröffentlicht am 09.10.2025Lesedauer: 2 MinutenDie Angeklagte hielt sich zu Beginn des Prozesstages, an dem das Urteil gegen sie verkündet wurde, eine Mappe vor ihr GesichtQuelle: David Hammersen/dpaEin fünfjähriges Mädchen ertrinkt bei einem Schwimmkurs – nun wurde die Kursleiterin wegen fahrlässiger Tötung zu zehn Monaten auf Bewährung verurteilt. Sie hatte das Kind aus den Augen verloren. Alle Rettungsversuche blieben vergeblich.Weil in ihrem Schwimmkurs ein fünfjähriges Mädchen ertrunken ist, hat das Amtsgericht Hamburg eine 39 Jahre alte Schwimmlehrerin zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung verurteilt. Die Richter sprachen sie wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen schuldig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.Das Mädchen hatte im Oktober 2023 als eines von zehn Kindern an einem Anfängerkurs in einem Schwimmbad im Hamburger Stadtteil Niendorf teilgenommen. Die Schwimmlehrerin soll sich um ein weinendes Kind gekümmert und dabei die anderen Kinder aus den Augen verloren haben. Das fünfjährige Mädchen geriet währenddessen mindestens drei Minuten unter Wasser und starb trotz Reanimationsmaßnahmen einen Tag später an den Folgen des Sauerstoffmangels.Lesen Sie auchDer Vorsitzende Richter David Tichbi sagte, die Angeklagte habe als Kursleiterin mehrere Sorgfaltspflichten verletzt. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor argumentiert, die Schwimmlehrerin hätte den Tod des Mädchens verhindern können, wenn sie die anderen Kinder aus dem Wasser geschickt oder die Vollständigkeit des Kurses rechtzeitig überprüft hätte.Im Gerichtssaal hatte zuvor der Vater des toten Mädchens ausgesagt und dabei mit seinen Emotionen gekämpft. „An dem Tag, als unser Kind von uns gegangen ist, ist auch etwas in uns Eltern gestorben“, sagte der Vater vor der Urteilsverkündung. Die Angeklagte hatte anschließend erneut ihr tiefes Bedauern ausgedrückt.„Es tut mir so leid, ich würde mein Leben geben“Schon bei der Aussage der Mutter war die 39 Jahre alte Frau, die inzwischen nicht mehr als Schwimmlehrerin arbeitet, in Tränen ausgebrochen. Schluchzend rief sie: „Es tut mir so leid, ich würde mein Leben geben.“Nach eigenen Angaben hatte die nun verurteilte Frau die Kinder damals zu einem Schulschwimmbecken mit einer Tiefe von 80 bis 130 Zentimetern gebracht. Dort sollten sie mit der Schwimmhilfe ins Wasser springen und am Beckenrand zur zwölf Meter entfernten Seite gegenüber schwimmen. Ein Mädchen habe panisch geschrien, sie habe es etwa eine halbe Minute zu beruhigen versucht. Dabei habe sie aber weiter die anderen Kinder im Blick behalten und gesehen, wie sie nacheinander ins Wasser sprangen und am Beckenrand entlangschwammen.Lesen Sie auchErst nach einer Strampelübung am Beckenrand und einem abschließenden Eintauchen in das 32 Grad warme Wasser zum Aufwärmen habe sie eine überzählige Schwimmnudel bemerkt und das Kind unter Wasser entdeckt. Sie habe das Mädchen sofort herausgeholt und auf dem Beckenrand zu beatmen versucht.Auch eine herbeigeilte Ärztin, Mutter eines der anderen Schwimmkinder, versuchte das Mädchen zu retten. Letztlich aber blieben alle Versuche erfolglos.dpa/juve
Im Seepferdchenkurs ertrunken: Urteil nach tödlichem Badeunfall – Schwimmlehrerin zu Bewährungsstrafe verurteilt - WELT
Ein fünfjähriges Mädchen ertrinkt bei einem Schwimmkurs – nun wurde die Kursleiterin wegen fahrlässiger Tötung zu zehn Monaten auf Bewährung verurteilt. Sie hatte das Kind aus den Augen verloren. Alle Rettungsversuche blieben vergeblich.







