Stand: 29.05.2026 • 11:01 Uhr

Wer den Job verliert, kann in Transfergesellschaften für ein Jahr weiterbeschäftigt werden, um sich neu zu orientieren. Zuletzt ist die Zahl derjenigen deutlich angestiegen, die so aufgefangen werden müssen.

Von Julia Demel, br

Transfergesellschaften haben als einzigen Zweck, von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen aufzufangen. Damit soll der Arbeitsplatzabbau sozialverträglicher gestaltet werden. Wird eine Transfergesellschaft eingeschaltet, werden die Arbeitnehmer nicht arbeitslos, sondern von der Transfergesellschaft maximal zwölf Monate weiterbeschäftigt. Ziel ist es, in dieser Zeit einen neuen Arbeitsplatz für die von Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeitnehmer zu finden.

Entlassung nach mehr als 17 Jahren