Quelle: dpa Sachsen
28. Mai 2026, 18:16 Uhr
Die CSD-Organisatoren in Dresden kämpfen für den Versammlungsstatus ihres Straßenfestes - auch vor Gericht. (Symbolbild)
© Robert Michael/dpa
Im Streit um den diesjährigen Christopher Street Day (CSD) in Dresden haben die Organisatoren einen Rückschlag erlitten. Das zuständige Verwaltungsgericht lehnte ihren Eilantrag ab. Damit wollten sie durchsetzen, dass nicht nur der Demonstrationszug, sondern auch das geplante Straßenfest als Versammlung eingestuft wird. Nach Einschätzung der Richter handle es sich bei der Veranstaltung auf dem Altmarkt jedoch um ein Fest, «das durch kommerzielle und insbesondere gastronomische Angebote geprägt sei», hieß es in einer Mitteilung. Damit sei es keine genehmigungsfreie Versammlung im Sinne des sächsischen Versammlungsgesetzes und des Grundgesetzes.






