Plan für Restitutionsgesetz: Steht alles still, wird es schwer mit der Gerechtigkeit
Kulturstaatsminister Weimer will ein Restitutionsgesetz. Damit könnte im Fall von NS-Raubgut auch der Privatbesitz angetastet werden. Das ist so heikel wie lähmend.
1929, Blick in die Berliner Wohnung Alfred Flechtheims, dessen berühmte Kunstsammlung von den Nazis geraubt und zerschlagen wurde
ullstein bild
Markus Stötzel hat ein Problem. Der Marburger Rechtsanwalt ist auf die Rückgabe von Kunstgegenständen an die ursprünglichen Besitzerfamilien spezialisiert, die einst unter den Nazis bestohlen wurden. Er vertritt unter anderem Michael Hulton, einen Großneffen von Alfred Flechtheim. Der berühmte jüdische Kunsthändler starb verarmt 1937 im Londoner Exil. Seit Jahren versucht Stötzel die Herausgabe von drei Objekten aus dem Besitz der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen zu erreichen: einer Bronzeskulptur von Pablo Picasso namens „Beatrice“ und zwei Gemälde von Paul Klee. Einst gehörten sie Alfred Flechtheim. Der bayerische Kunst- und Wissenschaftsminister Markus Blume (CSU) hat eine Restitution aber abgelehnt.








