125.000 Euro – diese Summe nennt der Vorsitzende Richter der ersten Zivilkammer am Donnerstagmittag bei der kurzen Urteilsverkündung am Landgericht Koblenz. Er und seine beiden Kollegen sprechen sie drei Personen zu, die einen Verlust erlitten haben, für den es keine finanzielle Entschädigung geben kann: der Familie der bei ihrer Tötung im März 2023 zwölf Jahre alten Luise aus Freudenberg.Geld, das nicht trösten, nichts erklären kann, nichts ungeschehen macht. Und doch dürfte die Entscheidung für die Angehörigen auch ein offizielles Anerkennen ihres Leids sein – und ein Beleg dafür, dass die, die diese Tat begangen haben, Verantwortung übernehmen müssen, zumindest in monetärer Form. Vom Strafrecht konnten sie nämlich nicht belangt werden. Die Täterinnen waren so alt wie ihr Opfer, als sie es erstachen – zwölf und 13 Jahre – und damit strafunmündig.Es war eine Nachricht, die Deutschland erschütterte: Am 12. März 2023 wurde im Siegerland die zwölf Jahre alte Luise in einem Waldstück tot aufgefunden. Am Abend zuvor war sie vom Besuch bei einer Freundin – der Haupttäterin, wie sich herausstellen sollte – nicht nach Hause zurückgekehrt. Zwei Tage später teilte die Staatsanwaltschaft in Koblenz mit – das Mädchen hatte zwar im nordrhein-westfälischen Freudenberg gewohnt, sein Leichnam war jedoch kurz hinter der rheinland-pfälzischen Landesgrenze gefunden worden –, die Tat sei von zwei Freundinnen Luises begangen worden. Alle drei hatten gemeinsam die siebte Klasse einer Gesamtschule in Freudenberg besucht. Die Mädchen waren nach dem Leichenfund von der Polizei befragt worden, hatten sich in Widersprüche verstrickt und die Tötung gestanden.Luise müsse „extreme Panik und Todesangst“ verspürt habenDie 125.000 Euro Schmerzensgeld setzten sich, so führte es die Kammer am Donnerstag vor einem Dutzend Journalisten und einem einzigen weiteren Besucher aus, aus einem Anspruch der Eltern und der Schwester von Luise für das ihnen zugefügte Leid zusammen – im Juristendeutsch „Schockschaden“ genannt – sowie einem Schmerzensgeldanspruch der getöteten Luise selbst, der den Eltern als Erben ihrer Tochter zusteht.Ein Gutachter sei im Verfahren zu dem Schluss gekommen, dass Luise vor ihrem Tod „extreme Panik und Todesangst“ verspürt haben müsse. Es habe nach Ansicht des Gutachters sechs bis 30 Minuten gedauert, bis Luise nach den mehr als 74 Stichen, die ihr die Haupttäterin zugefügt hatte, bewusstlos geworden sei. Zudem wurden die Beklagten dazu verurteilt, die Beerdigungskosten in Höhe von rund 15.000 Euro und die Rechtsanwaltsgebühren der Kläger in Höhe von gut 4000 Euro plus Zinsen zu übernehmen. Das Gericht stellte außerdem die Schadenersatzpflicht der Beklagten für zukünftige materielle Schäden fest, da der traumatische Verlust bei den Klägern anhaltende Gesundheitsschäden hervorgerufen habe. Das Gericht gab der Klage überwiegend statt.Die Eltern der beklagten Jugendlichen haften nicht für ihre KinderDer Vorsitzende Richter führte aus, die Kammer habe die Verantwortungsreife der heute 16 und 17 Jahre alten Jugendlichen sowie die Einsichtsfähigkeit für das Unrecht ihrer Handlungen zum Tatzeitpunkt als gegeben angesehen. Sie hätten heimtückisch und aus niederen Beweggründen gehandelt. Die Pflicht, die Zahlungen zu leisten, bleibt 30 Jahre lang bestehen. Die Verurteilten müssen der Zahlung jedoch erst nachkommen, wenn sie volljährig sind und Geld verdienen. Die Eltern der beiden beklagten Jugendlichen haften nicht für ihre Kinder.Weitere Hintergründe zur Tat nannten die Richter im Urteil nicht. Im März 2023 und in den folgenden Wochen hatte es in Freudenberg Gerüchte gegeben, die Haupttäterin habe sich von einer Bemerkung Luises über ihr Äußeres verletzt gefühlt.Der Vorsitzende führte aus, die beiden Täterinnen hätten Luise zu einem Spaziergang in den Wald bewegt, indem sie ihr eine Überraschung angekündigt hätten, auf die sich Luise gefreut habe. In einem Rucksack hätten sie eine Plastiktüte und ein Messer mitgeführt. Nach einem „vorab gefassten Tatplan“ hätten sie zunächst versucht, Luise die Tüte über den Kopf zu ziehen, um sie zu ersticken. Als das nicht gelang, da sich Luise wehrte, stach die Haupttäterin 74-mal zu; die Komplizin hielt Luise fest. Dann ließen sie das stark blutende Mädchen zurück.Luise starb an einem „Blutverlust nach außen“ und einem doppelten Pneumothorax. Zuvor hatten die Täterinnen ihr das Handy abgenommen und es ausgestellt. Am kommenden Tag täuschte die eine, so der Richter, Betroffenheit über Luises Verschwinden vor. Als sie von der Polizei befragt wurden, seien die Mädchen zunächst bei ihrer verabredeten Lügengeschichte geblieben, hätten die Tat bald aber „nicht mehr in Abrede gestellt“.Unter 14 Jahren noch nicht hinreichend reif und verantwortungsfähigZu diesem Zivilverfahren war es unter anderem gekommen, da das deutsche Strafgesetzbuch Täter vor Vollendung des 14. Lebensjahrs als nicht strafmündig erachtet. Es wird davon ausgegangen, dass Menschen in diesem Alter noch nicht hinreichend reif, verständig und verantwortungsfähig sind, um im strafrechtlichen Sinne zur Rechenschaft gezogen werden zu können.Noch an dem Tag, an dem bekannt geworden war, dass Kinder Luise getötet hatten, wurden erste Forderungen unter anderem aus der Politik laut, die Strafmündigkeitsgrenze herabzusetzen. Psychologen und auch Kriminalitätsforscher widersprachen. Tatsächlich sind Tötungsdelikte mit Kindern als Tatverdächtige eine extreme Ausnahme. Für das Jahr 2023, in dem Luise starb, sind in der Polizeikriminalstatistik insgesamt acht Fälle erfasst. Oft sind Geschwisterkinder betroffen.Die Zivilklage hatten die Eltern und die Schwester von Luise im November 2023 eingereicht. Der Anwalt der Familie hatte bei Anklageeinreichung festgestellt, im vorliegenden Fall sei zu berücksichtigen, „dass keine strafgerichtliche Ahndung der Beklagten erfolgt ist. Die Genugtuungsfunktion muss hier erst recht Berücksichtigung finden.“Im deutschen Zivilrecht können, anders als im Strafrecht, Kinder vom siebten Lebensjahr an für unerlaubte Handlungen haftbar gemacht werden. Bei einem öffentlichen Sitzungstermin im vergangenen Juli hatte die Kammer Zeugen und den Sachverständigen angehört. Die Beschuldigten waren nicht öffentlich vernommen worden. Wo sie sich heute aufhalten, ist nicht bekannt. Direkt nach der Tat waren sie mit dem Einverständnis ihrer Eltern aus den Familien genommen worden und in psychiatrischen Einrichtungen, später wohl auch in Pflegefamilien untergebracht worden.In der Todesanzeige für Luise hatte ihre Familie im März 2023 geschrieben: „Unser Haus – so still. Dein Platz – für immer leer. Wenn alles zerbricht: die Freude, unsere Träume, das gemeinsame Leben. So zählt dann das, was wirklich wichtig ist: die Liebe.“Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden.