Die zwölfjährige Luise wurde von zwei Mitschülerinnen erstochen: Jetzt entscheidet ein deutsches Gericht, ob die Familie Anspruch auf Schmerzensgeld hat.Die beiden mutmasslichen Täterinnen waren jünger als 14 Jahre und können nach deutschem Recht nicht bestraft werden. In einem Zivilprozess will Luises Familie ein Zeichen setzen: Die Tat soll nicht folgenlos bleiben.28.05.2026, 12.17 Uhr3 LeseminutenBlumen und ein Holzkreuz an der Stelle in einem Waldstück, wo die Leiche der zwölfjährigen Luise gefunden wurde.Federico Gambarini / DPAVor mehr als drei Jahren erschütterte der Mord an der zwölfjährigen Luise aus dem Ort Freudenberg in Nordrhein-Westfalen ganz Deutschland. Am 11. März 2023 lockten zwei Mitschülerinnen das Mädchen in ein nahe gelegenes Waldstück. Dort sollen sie laut Gericht erst versucht haben, Luise zu ersticken und sie dann mit 74 Stichen getötet haben.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Die beiden mutmasslichen Täterinnen waren damals zwölf und dreizehn Jahre alt und damit nach deutschem Recht noch nicht strafmündig. Sie können für ihre Tat, die sie gestanden haben, nicht juristisch zur Rechenschaft gezogen werden.In einem Zivilverfahren fordert die Familie von Luise aber Schmerzensgeld und Schadenersatz von den beiden mutmasslichen Täterinnen. Das Landgericht Koblenz will am Donnerstag ein Urteil bekanntgeben. Die Entscheidung des Gerichts wird mit Spannung erwartet, denn einen vergleichbaren Fall gab es in Deutschland bislang nicht.Die Strafmündigkeit liegt in Deutschland bei 14 Jahren, selbst bei Mord. Anderswo beginnt sie deutlich früher. In der Schweiz etwa greift das Jugendstrafrecht schon ab dem zehnten Lebensjahr.Mit dem Prozess wolle Luises Familie auch ein Zeichen für andere Eltern setzen, sagte ihr Anwalt Jochen Alfes beim Verhandlungsauftakt im Juli 2025. Es solle deutlich werden, dass eine solche Tat nicht folgenlos bleibt.Familie fordert 140 000 Euro SchmerzensgeldLuises Eltern und ihre Schwester argumentierten in ihrer Klage, das Mädchen sei nach den Messerstichen noch eine ganze Weile bei Bewusstsein gewesen und habe dementsprechend starke Schmerzen vor ihrem Tod erlitten. Die Anwälte gehen davon aus, dass die Mitschülerinnen ihr Opfer mehr als eine Stunde lang attackiert haben. 72 Minuten soll das Handy von Luise in der Nähe des Tatorts eingeloggt gewesen sein.Nach Angaben des Richters zu Prozessbeginn halten die Kläger insgesamt 140 000 Schmerzensgeld für angemessen: 50 000 Euro Schmerzensgeld für Luise selbst, als vererbbares Schmerzensgeld für ihren Todeskampf. Ihre Mutter, ihr Vater und ihre Schwester fordern ausserdem jeweils 30 000 Euro für die psychische Belastung nach Luises Tod. Dazu kommt noch Schadensersatz, etwa für die Beerdigungskosten. Zahlen müssten das Geld die beiden mutmasslichen Täterinnen, sobald sie volljährig sind und ein eigenes Einkommen haben.In der Klageschrift ist laut «Bild»-Zeitung von einer «eiskalt geplanten Hinrichtung» die Rede. Die beiden Mitschülerinnen sollen sich in Chats über die Tat ausgetauscht haben. Vorausgegangen sei ein angeblicher Streit mit Luise.Das mögliche Motiv für die entsetzliche Tat wird wohl für die Öffentlichkeit im Dunkeln bleiben. Wegen des jungen Alters der mutmasslichen Täterinnen halten sich Polizei und Justiz bedeckt, um keine Rückschlüsse auf die Identität der Mädchen zu ermöglichen. Der Leiter der Staatsanwaltschaft, Mario Mannweiler, sagte nur, hinsichtlich eines möglichen Motivs sei die Sache höchst komplex: «Was für Kinder möglicherweise ein Motiv für die Tat ist, würde sich einem Erwachsenen nicht erschliessen.»Thema Strafmündigkeit in der Schule behandeltDie beiden Mädchen werden nach Angaben der Kreisverwaltung Siegen-Wittgenstein vom Jugendamt betreut. Nähere Angaben machte die Behörde nicht. Ein Vater der Mädchen bestätigte dem TV-Sender RTL, dass seine Tochter in einer Wohngruppe unter einer anderen Identität lebe. «Unsere Tochter war länger in der Psychiatrie», sagte der Vater. Am liebsten würde die Familie ins Ausland auswandern und ganz von vorne beginnen. Zuvor müsse jedoch ein Familiengericht über das Aufenthaltsrecht entscheiden.Der Vater glaubt laut RTL, für die Tat sei entscheidend gewesen, dass das Thema Strafmündigkeit im Unterricht durchgenommen worden sei. «Das dürfte die Geburtsstunde für die Tat gewesen sein», sagte er.Luises Eltern hatten ihre Tochter am Abend des 11. März 2023 als vermisst gemeldet. Sie war nach einem Treffen mit ihren beiden Mitschülerinnen nicht nach Hause gekommen. Die Leiche der Zwölfjährigen wurde später einige Kilometer entfernt an einem Radweg im Kreis Altenkirchen in Rheinland-Pfalz gefunden. Daher ist auch das Landgericht Koblenz zuständig, obwohl Luise mit ihrer Familie in Freudenberg im Kreis Siegen-Wittgenstein in Nordrhein-Westfalen gelebt hatte.Passend zum Artikel