Quelle: dpa Hamburg/Schleswig-Holstein
26. Mai 2026, 12:09 Uhr
Das OLG hat eine Auslieferung nach Polen wegen des Verdachts systemischer Mängel des polnischen Strafvollzugs abgelehnt. (Archivbild)
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Ein mit europäischem Haftbefehl gesuchter Pole darf einer Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht (OLG) zufolge nicht an Polen ausgeliefert werden. Der 1. Strafsenat des OLG hatte die Auslieferung nach Polen in seiner Entscheidung vom 13. Mai abgelehnt, wie das Gericht am Dienstag mitteilte (Aktenzeichen 1 OAus 10/26).







