Die Daten stammen der Zeitung zufolge aus 14 Bundesländern, nur Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt fehlen. Aus den Ländern Niedersachsen, dem Saarland und Schleswig-Holstein gibt es keine Gesamtzahlen, allerdings hätten fast alle Städte und Kreise dieser Länder ihre Einbürgerungsdaten auf Anfrage zur Verfügung gestellt. Teilweise handelt es sich noch um vorläufige Werte.Mehrere Kommunen berichten demnach, dass sie aktuell rückläufige Antragszahlen feststellen. Allerdings schätzen mehrere Behörden, dass zunehmend Ukrainerinnen und Ukrainer nach dem deutschen Pass streben.
»Da die erste große Fluchtwelle mit dem Beginn des Ukrainekonflikts am 24.02.2022 einsetzte, erreichen die ersten Geflüchteten die notwendige fünfjährige Voraufenthaltszeit im Frühjahr 2027«, sagte ein Sprecher des Landkreises Aurich der Zeitung.
Fünf statt acht Jahre AufenthaltIm März 2027 laufe der bislang gewährte kollektive Schutzstatus aus. »Um Rechtssicherheit zu erlangen, nutzen dann vermutlich viele Geflüchtete die verkürzte Fünfjahresfrist zur Einbürgerung, die durch die neue Zulassung der doppelten Staatsbürgerschaft zusätzlich an Attraktivität gewonnen hat.« Andere Kommunen rechnen demnach ebenfalls mit steigenden Antragszahlen, betonen allerdings, dass für Ukrainerinnen und Ukrainer aus dem aktuellen Schutzstatus heraus kein Rechtsanspruch auf Einbürgerung bestehe.












