Quelle: dpa Sachsen

23. Mai 2026, 4:00 Uhr

Opfer von Amokfahrt haben Anspruch auf Entschädigung. (Archivbild)

© Hendrik Schmidt/​dpa

Betroffene der Amokfahrt von Leipzig können einen gesetzlichen Anspruch auf Entschädigung haben. Dabei geht es um Schmerzensgeld oder Beerdigungskosten, wie die zuständige Verkehrsopferhilfe (VOH) in Berlin mitteilte. Die VHO ist eine Einrichtung der deutschen Kfz-Haftpflichtversicherer. Sie entschädigt im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben Opfer zum Beispiel dann, wenn ein Fahrzeug unbekannt, unversichert oder absichtlich dazu benutzt wurde, um einen Schaden herbeizuführen.