Naturschutzgebiet Voslapper Groden: LNG-Terminal darf vorerst nicht gebaut werden

Das Lüneburger Oberverwaltungsgericht hat den Bebauungsplan für die Anlage bei Wilhelmshaven kassiert, weil Ausgleichsmaßnahmen nicht sichergestellt sind.

Hat noch eine Weile seine Ruhe: der Voslapper Groden

Matthias Balk/dpa

dpa taz | Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg hat den Bau eines weiteren LNG-Terminals in Wilhelmshaven fürs Erste gestoppt. Der entsprechende Bebauungsplan in einem Vogelschutzgebiet sei vorläufig außer Vollzug gesetzt worden, teilte das OVG mit. Umweltschützer begrüßten die Entscheidung.