Die Bildungsgewerkschaften in Brandenburg wollen die zusätzliche Unterrichtsstunde für Lehrkräfte gerichtlich kippen. Sowohl die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) als auch der Brandenburgische Pädagogen-Verband setzen dafür auf eine Normenkontrollklage. Die GEW hat ihre Klage bereits im November beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingereicht. „Wir gehen davon aus, dass wir durch alle Instanzen gehen werden“, sagte der GEW-Landesvorsitzende Günther Fuchs.
Die Lage an den Schulen sei „desaströs“, erklärte Fuchs mit Blick auf den Lehrkräftemangel. Eine zusätzliche Unterrichtsstunde sei jedoch keine Lösung. Sie entspreche einer Arbeitszeiterhöhung und nicht, wie versprochen, einer Arbeitszeitverlagerung, hieß es von den Gewerkschaften. Um dem Mangel zu begegnen, müssten unter anderem mehr Seiteneinsteiger gewonnen werden. Neben den Klagen der Gewerkschaften unterstützt die GEW auch Individualklagen von sechs verbeamteten Lehrkräften, die bei den Verwaltungsgerichten in Potsdam, Cottbus und Frankfurt (Oder) eingereicht wurden. Vier weitere Klagen von angestellten Lehrkräften sollen folgen.
Bildung
Thüringens Bildungsminister streicht Lehrkräften frühe Entlastung
Bildungsminister Gordon Hoffmann (CDU) reagierte zurückhaltend. „Es ist gutes Recht der Lehrkräfte, die Möglichkeit einer gerichtlichen Prüfung zu nutzen“, teilte er mit. „Das Ergebnis wird für Rechtssicherheit bei allen Beteiligten sorgen.“ Inhaltlich äußerte sich das Ministerium nicht zu dem Verfahren.







