Umstrittene Grundgesetzänderung: Schweden will Staatsangehörigkeit wieder entziehen können

Menschen mit mehreren Staatsbürgerschaften können fortan die schwedische wieder verlieren, wenn sie den „vitalen Interessen“ des Landes schaden.

Ab 2027 soll Menschen mit mehreren Staatsangehörigkeiten die schwedische entzogen werden können

Katja Hoffmann/laif

Keinem schwedischen Staatsangehörigen, der in Schweden lebt oder gelebt hat, kann die Staatsangehörigkeit entzogen werden: So steht es im Grundgesetz des Landes – noch. Ab 2027 soll Menschen mit mehreren Staatsangehörigkeiten die schwedische entzogen werden können, wenn sie durch „unrichtige oder irreführende Angaben oder anderes ungebührliches Verhalten“ erlangt wurde. Und: Wer für ein Verbrechen verurteilt wird, das „Schwedens vitalen Interessen“ gravierend schadet, kann künftig ebenfalls die Staatsangehörigkeit verlieren. Am Mittwoch stimmte der Reichstag in Stockholm dem Vorschlag der Regierung zu.