Digitale Anträge für das Elterngeld oder Bafög, direkt über das Smartphone: Die Bundesregierung hat am Mittwoch die gesetzliche Grundlage für die digitale Brieftasche auf den Weg gebracht, die ab Januar für die Bürger zur Verfügung stehen soll und europaweit gilt. Auch eine Altersverifikation etwa für den Kauf von Alkohol oder die Einrichtung von Social-Media-Konten soll damit möglich sein, ebenso Vertragsabschlüsse etwa mit Mobilfunkanbietern, Banken oder Onlineshops.Gegenüber der Plastikkarte hat die digitale Variante den Vorzug, dass nur die relevanten Daten übermittelt werden. Bei einer Altersverifikation also nur der Hinweis, ob die Person über 16 oder über 18 Jahre alt ist. Weder der Name noch das Geschlecht oder die Anschrift werden dabei bekannt gegeben. Beim Vorzeigen des Ausweises ist das nicht möglich: Da können auch immer Name, Geschlecht und Adresse eingesehen werden.„Mit dem Gesetz für digitale Identitäten machen wir das Leben für die Menschen in Deutschland einfacher“, sagte Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU). „Die Nutzung ist freiwillig und erfüllt hohe Anforderungen an Sicherheit und Datenschutz.“Die neue Brieftasche kann in ganz Europa genutzt werdenNoch euphorischer äußerte sich der digitale Branchenverband Bitkom. Die Brieftasche bezeichnete er als „eines der bedeutendsten Digitalisierungsprojekte der kommenden Jahre“. Sie schaffe eine gemeinsame europäische Infrastruktur für den sicheren digitalen Rechtsverkehr. Der Reiz kann nach Ansicht der Digitalexperten auch dadurch entstehen, dass die digitalen Nachweise künftig Unterschriften unter Anträgen ersetzen könnten. Bisher ist es in vielen Fällen notwendig, die online ausgefüllten Formulare auszudrucken und per Post zu schicken. Behördengänge, Vertragsabschlüsse oder Identitätsnachweise ließen sich dann endlich vom Papier auf Smartphone oder Computer verlagern.Der offizielle Name der „EUDI-Wallet“ steht für European Digital Identity. Nach einer EU-Verordnung müssen die 27 Mitgliedstaaten bis zum Ende des Jahres die Möglichkeit einer digitalen Brieftasche schaffen. Sie steht freiwillig zur Verfügung. Wollen Menschen sie nicht nutzen, sind sie dazu auch nicht verpflichtet. Sollte es also tatsächlich zu einem Social-Media-Verbot für Jugendliche kommen, müssen deshalb auch andere Wege der Identifizierung zur Verfügung stehen. Nach den neuen Regeln können die Brieftasche Jugendliche ab 13 Jahren benutzen.Jetzt übernimmt das ParlamentNach dem Beschluss im Kabinett wird sich nun das Parlament mit dem Gesetz befassen. „Digitale Identitäten werden nur Akzeptanz finden, wenn Datenschutz, Nutzerfreundlichkeit und Alltagstauglichkeit gemeinsam gedacht werden“, betonte der CDU-Digitalpolitiker Markus Reichel. „Genau darauf werden wir im parlamentarischen Verfahren und darüber hinaus achten.“Der Bitkom wies darauf hin, dass in der Bevölkerung und in der Wirtschaft der Wunsch nach einer echten digitalen Identität groß ist: Mehr als die Hälfte der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger (54 Prozent) will einer Bitkom-Studie zufolge die digitale Brieftasche verwenden. Mehr als vier Fünftel der Unternehmen ab 20 Beschäftigten wollen sie einsetzen.Für den Einsatz ist dann notwendig, dass die Bürger die Onlinefunktion ihres Ausweises nutzen. Dafür müssen sie die PIN kennen, die ihnen bei der Ausstellung des Ausweises zugeteilt wurde. Bisher ist sie aber nur sehr selten im Einsatz: Die Mehrheit der Bürger kennt sie gar nicht. Der Weg zu einer neuen PIN ist derzeit noch etwas umständlich. Dazu muss man sich im Moment noch beim lokalen Bürgeramt eine neue PIN holen. Immerhin: Dies ist meist ohne Termin möglich.