PfadnavigationHomePanoramaPersönlichkeitsrecht„Herr in Damenkleidung“ – „Nius“ muss 6000 Euro an Transsexuelle zahlenStand: 15:25 UhrLesedauer: 2 MinutenQuelle: Andreas Arnold/dpaDas Oberlandesgericht Frankfurt hat das Portal „Nius“ wegen mehrerer Persönlichkeitsrechtsverletzungen zur Zahlung von 6000 Euro verurteilt. Hintergrund war ein Vorgang in einem Frauenfitnessstudio.Das Onlineportal „Nius“ soll 6000 Euro an eine transsexuelle Person zahlen, die von einem Frauenfitnessstudio abgelehnt worden war. In einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil stellte das Oberlandesgericht Frankfurt/Main eine Vielzahl von Persönlichkeitsrechtsverletzungen gegen die Frau fest, die nach dem Transsexuellengesetz ihren Personenstand von männlich auf weiblich geändert hat. Das Gericht bestätigte damit das Urteil des Landgerichts Frankfurt. So waren online sieben Artikel mit Foto und Namensnennung über die nicht in der Öffentlichkeit stehende Klägerin veröffentlicht. Das Gericht ordnete an, diese Berichte zu unterlassen, und stellte unwahre Tatsachenbehauptungen fest.Auslöser des Rechtsstreits war, dass die Klägerin nach der Änderung ihres Personenstands von Mann auf Frau, nicht begleitet von Operationen oder Hormonen, ein Probetraining in einem Frauenfitnessstudio wollte. Als die Inhaberin dies ablehnte, kontaktierte die Klägerin die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung. Diese schlug der Inhaberin des Fitnessstudios vor, der abgelehnten Kundin 1000 Euro Entschädigung zu zahlen, was diese ablehnte.Lesen Sie auchDie Inhaberin lehnte die Zahlung ab. In der Folge erschienen dem Urteil zufolge auf der „Nius“-Webseite innerhalb von wenigen Tagen sieben – jeweils mit mindestens einem Foto der Klägerin versehene – Artikel, in denen sich verschiedene Autoren mit diesem Bemühen der Klägerin sowie der politischen und gesellschaftlichen Debatte über Transrechte und deren Wechselwirkungen mit den Rechten und Interessen Dritter auseinandersetzten.Diese Artikelserie wertete das Oberlandesgericht nun als Persönlichkeitsrechtsverletzung. Dabei stellte das Gericht fest, dass das Portal auch unwahre Tatsachenbehauptungen verbreitet hatte. So hatte es der abgelehnten Person vorgeworfen, nur vorzugeben, eine Frau zu sein, und ein „Herr in Damenkleidung“ zu sein. Auch die Verbreitung des Namens greife in das allgemeine Persönlichkeitsrecht ein.Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Mit der Nichtzulassungsbeschwerde kann die Beklagte die Zulassung der Revision am Bundesgerichtshof begehren.Hinweis: Die Nachrichtenagentur AFP berichtete, das Oberlandesgericht habe die Betreiberin eines Frauenfitnessstudios verurteilt. Beklagte war allerdings das Portal „Nius“. Wir haben den Artikel entsprechend korrigiert.AFP/jho
Persönlichkeitsrecht: „Herr in Damenkleidung“ – „Nius“ muss 6000 Euro an Transsexuelle zahlen - WELT
Das Oberlandesgericht Frankfurt hat das Portal „Nius“ wegen mehrerer Persönlichkeitsrechtsverletzungen zur Zahlung von 6000 Euro verurteilt. Hintergrund war ein Vorgang in einem Frauenfitnessstudio.








