Mit einem vereinfachten Regelwerk für die Beschaffung von Waffen und Munition und einer generell verstärkten Förderung der Rüstungsindustrie will die EU ihren strategischen Rückstand gegenüber dem Rest der Welt abbauen. Dazu haben sich die Unterhändler von Europaparlament und Mitgliedstaaten am Dienstagabend auf ein Gesetzespaket geeinigt, das den Staaten Rüstungsinvestitionen einfacher machen und der Branche die Produktion erleichtern soll.Die vorläufige Einigung muss nun noch vom EU-Parlament und den Mitgliedstaaten abschließend gebilligt werden, was als Formsache gilt. Über einen dritten Teil des Pakets, der sich auf die gemeinsame Rüstungsbeschaffung bezieht, wird derzeit noch verhandelt.Rüstungsinvestitionen sollen einfacher werdenMit dem Paket will die EU sicherstellen, dass sie und ihre Mitgliedstaaten nicht nur mehr Geld für Rüstung ausgeben. Die Vereinfachung der Regeln soll auch dafür sorgen, dass dieses Geld effizienter eingesetzt wird, sodass am Ende mehr Waffen und Munition zur Verfügung stehen.Die neuen Regeln sind als „Omnibus“ angelegt. Das ist die aktuelle EU-Bezeichnung für alle Initiativen, die dem Bürokratieabbau in der EU und der Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit dienen sollen. Die Grundidee des Pakets besteht darin, die bürokratische Last für die Rüstungsindustrie generell zu senken. Dazu werden in drei EU-Gesetzen jeweils Ausnahmen für die Rüstungsindustrie eingefügt.Allerdings klagt nicht nur die Verteidigungsbranche über diese Gesetze, sondern praktisch die ganze Industrie. Das gilt etwa für die Chemikalienverordnung REACH, die Hersteller, Importeure und nachgeschaltete Anwender für ihre Produkte zur Verantwortung zieht. Diese müssen sicherstellen, dass Chemikalien, die sie herstellen und in Verkehr bringen, sicher verwendet werden. Davon soll es jetzt für Rüstungsunternehmen eine Ausnahme geben. Die Mitgliedstaaten sollen ermächtigt werden, die REACH-Verpflichtungen in „Verteidigungs-Lieferketten“ für ihre Unternehmen zu lockern.Weniger Bürokratie – aber nicht für die ganze IndustrieGeplant ist ferner, die Genehmigungszeit für Rüstungsprojekte, die derzeit gelegentlich vier bis fünf Jahre beträgt, generell auf 60 Tage zu senken. Außerdem sollen die Kriterien für die Auswahl einzelner Unternehmen für Rüstungsprojekte gelockert werden. So können sich künftig etwa ukrainische Hersteller, die als besonders produktiv gelten, mit ihren Vorhaben bewerben können.Gelockert werden sollen ferner die Finanzmarktvorschriften zu nachhaltigen Investitionen, etwa die Finanzmarkttaxonomie. In ihr sind bislang nur ganz eng definierte Rüstungsgüter als nachhaltig ausgewiesen. Diese Bestimmung soll gelockert werden. Profitieren sollen Unternehmen außerdem von aufgeweichten Wettbewerbsregeln. So soll künftig „Verteidigungsbereitschaft“ als neuer Ausnahmetatbestand in die Fusionskontrollverordnung aufgenommen werden. Zusammenschlüsse von Rüstungsunternehmen, die sich mit diesem Kriterium begründen lassen, sollen also erleichtert werden.
EU: Mehr Waffen und Munition fürs Geld
Die EU hat in der Verteidigungspolitik nur wenig Kompetenzen. Aber was sie tun kann, will sie jetzt auch tun, vor allem mit Ausnahmen von den Binnenmarktregeln.







