Behindertengleichstellungsgesetz: Ein Gesetz, das Barrieren schützt

Die vorgeschlagene Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes reicht Betroffenen nicht aus. Barrierefreiheit bleibt am guten Willen privater Unternehmen hängen.

Ob beim Arzt, Friseur oder im Supermarkt – für Barrierefreiheit sorgt allenfalls, wer nicht unverhältnismäßig belastet wird

Michael Kappeler/dpa

D ie Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes war die Chance, dem jahrzehntelangen Versprechen für Barrierefreiheit nachzukommen. Private Unternehmen wie Arztpraxen, Restaurants und Supermärkte hätten endlich verbindlich dazu verpflichtet werden sollen. Stattdessen führt der vorgelegte Gesetzesentwurf zwar den Begriff der „angemessenen Vorkehrung“ ein, erklärt bauliche Veränderungen aber pauschal zur unzumutbaren Belastung. Konkret: Statt einer Rampe reicht es, die Bestellung vor die Restaurant-Tür zu bringen.