KommentarDer Bundesrat will Frühpensionierungen einschränken: Solche Verbote bringen das Vorsorgesystem nicht weiterDie Landesregierung setzt auf brachiale Methoden, um die Erwerbstätigkeit ab 58 Jahren anzukurbeln. Stattdessen sollte sie endlich die heutigen Fehlanreize beseitigen.19.05.2026, 05.15 Uhr3 LeseminutenNicht jede Frühpensionierung erfolgt freiwillig. Der Grund kann auch eine Krankheit oder ein Stellenverlust sein.Walter Bieri / KeystoneFrühpensionierungen sind populär. Jeder vierte Erwerbstätige geht bereits vor dem 63. Altersjahr in den Ruhestand. Der Bundesrat will nun verbieten, vor 63 eine Rente oder das Kapital aus der beruflichen Vorsorge zu beziehen. Er plant die Änderung als Teil der AHV-Reform 2030. Voraussichtlich diesen Monat schickt er die Vorlage in die Vernehmlassung.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Die Begründung des Bundesrates wirkt auf den ersten Blick schlüssig: Die Schweiz steuert auf einen Mangel an Fachkräften zu, weil die geburtenstarken Jahrgänge der Babyboomer das Pensionsalter erreichen. Zudem, so argumentiert das zuständige Bundesamt, seien es vor allem die wohlhabenden Personen, welche vorzeitig in Rente gingen.Heute erlauben die meisten Pensionskassen eine Frühpensionierung ab 58. Erhöht der Bund das zulässige Alter nun auf einen Schlag um fünf Jahre, so beschneidet er die persönliche Autonomie der Betroffenen massiv. Denn es gibt valable Gründe, die PK-Rente bereits vor 63 zu beziehen.Wer krank ist, sollte in Rente gehen könnenDazu gehören gesundheitliche Faktoren wie etwa eine Krebserkrankung. Stirbt jemand vor dem ordentlichen Pensionsalter, so ist das angesparte Alterskapital für ihn und seine Angehörigen zu einem grossen Teil verloren – oft geht es dabei um Hunderttausende Franken. Deshalb kann es für einen 58-Jährigen, der schwer erkrankt, sinnvoll sein, sich vorzeitig pensionieren zu lassen.Heikel sind solche Eingriffe auch deshalb, weil das Sparen in der beruflichen Vorsorge zu einem grossen Teil staatlich verordnet ist. Der Bund sollte den Menschen so weit als möglich die Freiheit lassen, über ihr Geld selbst zu bestimmen. Umso fragwürdiger sind die Vorschläge, den Kapitalbezug aus der zweiten Säule einzuschränken oder steuerlich stärker zu belasten. Das Parlament hat beide Ideen richtigerweise gestoppt.Benachteiligung bei EntlassungenViele Personen sind auch zur Frühpensionierung gezwungen, weil sie von ihrer Firma entlassen wurden. Geht es nach dem Willen des Bundesrates, müssten die Betroffenen ihr Alterskapital auf eine Freizügigkeitsstiftung übertragen. Im Gegensatz zur Pensionskasse kann diese aber keine Altersrente entrichten, sondern gestattet nur den Kapitalbezug. Die Entlassung führt somit zu einer gravierenden Schlechterstellung der Entlassenen bei der Altersvorsorge.Noch sind die Details der geplanten Reform nicht öffentlich bekannt. Womöglich wird der Bund bei einem Stellenverlust das Verbot zur Frühpensionierung vor 63 abschwächen. Doch die Grundidee bleibt problematisch: Der Staat sollte vielmehr die heutigen Fehlanreize beseitigen, welche ältere Menschen von einer Erwerbstätigkeit abhalten. Der Fachkräftemangel liesse sich auf diese Weise wirksamer bekämpfen.Ein Hindernis ist insbesondere, dass Beschäftigte nach 65 weiterhin AHV-Beiträge bezahlen müssen, obwohl die meisten nicht in Form einer höheren Rente davon profitieren. Der bestehende Freibetrag von 16 800 Franken ist viel zu tief. Laut Schätzungen verdient das Sozialwerk über 600 Millionen Franken im Jahr mit den Beiträgen der über 65-Jährigen. Auf diese Geldquelle müsste die AHV verzichten.Ältere Angestellte kosten mehr GeldHinzu kommen steuerliche Fehlanreize: Wer nach 65 arbeitet und gleichzeitig eine Rente erhält, gerät in eine höhere Steuerprogression. Wie man diesen Missstand beseitigen könnte, hat eine bundesinterne Arbeitsgruppe aufgezeigt: So müsste der Fiskus das Renten- sowie das Erwerbseinkommen aufspalten, um den Steuersatz zu berechnen.Will der Bundesrat die Erwerbstätigkeit der Älteren fördern, so muss er zudem die Altersstaffelung der Lohnabzüge in der beruflichen Vorsorge beseitigen – oder zumindest abschwächen. Dass die heutige Regelung die Arbeitskosten der über 55-Jährigen verteuert, ist hinlänglich bekannt. Trotzdem ist das Problem noch immer nicht gelöst.Dass der Bundesrat stattdessen die Frühpensionierungen einschränken will, wirkt hilflos. Vor allem verstärkt er damit den Eindruck, es fehle ihm an einer klaren Strategie, wie er die Altersvorsorge zukunftsfähig machen will. Die Herausforderungen, welche die demografische Alterung mit sich bringt, liegen seit langem auf dem Tisch. Hauruckübungen und Flickwerk sind die falsche Antwort darauf.Passend zum Artikel
Frühpensionierungen: Die vom Bundesrat geplanten Einschränkungen sind der falsche Weg
Die Landesregierung setzt auf brachiale Methoden, um die Erwerbstätigkeit ab 58 Jahren anzukurbeln. Stattdessen sollte sie endlich die heutigen Fehlanreize beseitigen.







