PfadnavigationHomePanoramaEntscheidung vertagt„Weil ich im Gefängnis getötet würde“ – Liebich stellt sich gegen Auslieferung nach DeutschlandStand: 15:45 UhrLesedauer: 3 MinutenMarla-Svenja Liebich am Montag vor Gericht in TschechienQuelle: AFP/MICHAL CIZEKMarla Svenja Liebich verweigert in Tschechien die Auslieferung nach Deutschland und warnt vor Todesgefahr in deutscher Haft. Das Gericht in Pilsen kommt am ersten Prozesstag zu keiner Entscheidung.Neonazi Marla Svenja Liebich bleibt vorerst in einem Gefängnis in Tschechien. Bei dem Prozess um die Auslieferung an die deutschen Behörden hat die Richterin am Landgericht im tschechischen Pilsen eine Entscheidung auf den 1. Juni vertagt. Bei einer Auslieferung nach Deutschland soll Liebich in die Justizvollzugsanstalt in Chemnitz gebracht werden.Liebich hatte zuvor abermals eine Zustimmung zur Auslieferung nach Deutschland abgelehnt. „Das kann ich nicht, weil ich im Gefängnis getötet würde“, sagte der verurteilte Rechtsextremist vor Gericht. Liebich war im Juli 2023 – damals noch als Mann mit dem Vornamen Sven – vom Amtsgericht Halle wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Zum Haftantritt war Liebich jedoch nie erschienen, stattdessen floh Liebich und wurde erst nach monatelanger europaweiter Fahndung von tschechischen Beamten festgenommen. Seitdem sitzt Liebich in tschechischer Haft. Kurz nach der Festnahme hatte Liebich schon einmal eine Auslieferung abgelehnt, weshalb sich nun das Landgericht Pilsen mit der Entscheidung befasst.Auf deutscher Seite ist die Staatsanwaltschaft in Halle für den Fall zuständig. Sie ging vor Eröffnung des Prozesses in Tschechien davon aus, dass es dabei zu keinen größeren Problemen kommt. „Das ist ein geübtes System zwischen europäischen Ländern. Das klappt in der Regel recht reibungslos“, so Oberstaatsanwalt Dennis Cernota. Ihm zufolge prüft das Gericht unter anderem, ob Polizei und Staatsanwaltschaft in den vergangenen Monaten richtig agiert haben.Liebich hat nach eigenen Angaben die Befürchtung, in Deutschland in ein Gefängnis für Männer gebracht zu werden, was menschenverachtend und diskriminierend sei. Es drohten Dinge wie Mobbing durch andere Gefangene oder in den Selbstmord getrieben zu werden, so Liebich. Es ist davon auszugehen, dass Liebich nach der Auslieferung in das Frauengefängnis in Chemnitz gebracht wird, wo noch einmal über die Art der Unterbringung entschieden werden könnte.Lesen Sie auchDer Rechtsextremist war vor Gericht mit Bart und Brille, geschminkt und in einem Oberteil mit Leopardenmuster erschienen. Nach der Verurteilung in Halle hatte Liebich das Geschlecht von männlich auf weiblich ändern lassen. Außerdem wurde der Name von Sven in Marla Svenja angepasst. Kritiker hielten das für eine Provokation durch den Neonazi und sprachen von einem Missbrauch des Selbstbestimmungsgesetzes. Das Auftreten könnte auch einen Einfluss darauf haben, wie Liebich in Deutschland die Haftstrafe verbüßen muss.Lesen Sie auchAußerdem könnte es eine derzeit ausstehende Entscheidung des Amtsgerichts Halle beeinflussen. Im März dieses Jahres hatte das Gericht im Süden Sachsen-Anhalts angekündigt, darüber zu entscheiden, ob die Änderungen von Vorname und Geschlecht Liebichs rückgängig gemacht werden können. Der Saalekreis hatte nach eigenen Angaben schon im Dezember 2025 rechtliche Schritte für eine Berichtigung des Eintrags eingeleitet.dpa/nw