Es ist eine Ohrfeige für die Bundesregierung und für deren zentrale Klimaschutzbehörde, das Umweltbundesamt (UBA): Der unabhängige Expertenrat für Klimafragen stellt in einem aktuellen Prüfbericht fest, dass das UBA in seinen Projektionsdaten bis zum Jahr 2030 viel zu geringe Treibhausgasemissionen erwarte. Die angestrebten Klimaziele seien nicht erreichbar, teilen die Wissenschaftler während der Vorlage des Berichts am Montag mit, auch nicht mit dem jüngsten Klimaschutzprogramm der Koalition.„Daher empfiehlt der Expertenrat der Bundesregierung eine Überarbeitung des Klimaschutzprogramms“, heißt es in den Ratschlägen ungewöhnlich deutlich. Zudem erwarten die Fachleute, „dass der Bundesregierung weitere Klagen gegen ihre Klimapolitik drohen könnten“.Schon 2025 hatte das Bundesverwaltungsgericht auf Antrag der Deutschen Umwelthilfe (DUH) das Klimaschutzprogramm von 2023 für unzureichend erklärt und die Regierung zu Nachbesserungen verpflichtet. Auch gegen Schneiders aktuelles Klimaschutzprogramm ist die DUH Anfang Mai vor das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gezogen.CO₂-Budget bis 2030 wird überschrittenDer jetzige Prüfbericht des Expertenrats bezieht sich auf die Berechnungen der Treibhausgasemissionen für 2025 und auf die Projektionsdaten von 2026 bis 2050. In diesen Studien hatte das Umweltbundesamt, das dem Umweltministerium von Carsten Schneider (SPD) untersteht, unter anderem ermittelt, dass Deutschland zwischen 2021 und 2030 die Vorgaben des Bundesklimaschutzgesetzes zum Emissionsbudget einhalte. Es gebe sogar einen geringen Puffer von 4,5 Millionen Tonnen Kohlendioxidäquivalenten.Nach der Prüfung der Angaben teilt der Expertenrat jetzt mit, „dass die Projektionsdaten 2026 die zu erwartenden Emissionsmengen bis 2030 unterschätzen“. Statt des Puffers werde es, im Gegenteil, eine Überschreitung des zulässigen Ausstoßes geben, und zwar um vermutlich 60 bis 100 Millionen Tonnen. Das entspricht den deutschen Gesamtemissionen von ein bis zwei Monaten.Übertriebene Erwartungen an Heizungstausch und WindräderIm Gebäudesektor setze das UBA die Sanierungseffekte und den Austausch fossiler Heizungen im Zuge des Gebäudeenergiegesetzes („Heizungsgesetzes“) zu hoch an, monieren die Experten. Dabei seien dessen Änderung durch das Gebäudemodernisierungsgesetz noch nicht einmal berücksichtigt, so die Prüfer: „Mit Umsetzung dieser Änderungen könnte es im Gebäudesektor eine noch höhere Überschreitung der Jahresemissionsmengen (...) geben.“Die UBA-Unterschätzung der Emissionen in der Energiewirtschaft erklären die Experten mit zu optimistischen Annahmen beim steigenden CO₂-Preis im Emissionshandel, beim Kostenabstand zwischen Kohle und Gas und beim Zubau erneuerbarer Energien. Auch könnten die Erwartungen an die Volllaststunden von Windkraft auf See und an Land übertrieben sein.Ungewöhnlich deutlich rügen die Fachleute das UBA: „Der Expertenrat kann die von den Projektionsdaten 2026 ausgewiesene sehr knappe Zielerreichung bis 2030 deshalb nicht bestätigen, sondern geht im Gegenteil von einer Zielverfehlung aus.“Leichter CO₂-Rückgang für 2025 ist korrekt berechnetDeswegen seien die daraus folgenden Negativannahmen „noch größer“, als vom UBA ohnehin zugestanden. Dieser Hinweis bezieht sich unter anderem auf die Erwartungen des Amts, dass weder die angestrebten CO₂-Minderungen bis 2030 und 2040 zu schaffen seien noch die Zielvorgaben der europäischen Lastenteilungsverordnung ESR.Für das einzelne Berichtsjahr 2025 bestätigt der Expertenrat die Ergebnisse der Bundesbehörde UBA allerdings. Mit dem korrekt berechneten Rückgang um „lediglich“ 0,1 Prozent auf 648,9 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalente seien die Emissionen im vergangenen Jahr nahezu konstant geblieben. Die Minderungen in der Industrie und in der Energiewirtschaft hätten die Anstiege im Verkehr und in den Gebäuden weitgehend ausgeglichen.Doch für die Folgejahre sehen die fünf Wissenschaftler schwarz. Die Abweichungen zum Schlechten bis 2030 erklären sie damit, dass die Emissionen aus der Energiewirtschaft und den Gebäuden, wie gezeigt, höher seien als vom UBA angenommen. Weitere Risiken lägen in den neuen Regularien der Bundesregierung, etwa im soeben vom Kabinett verabschiedeten Gebäudemodernisierungsgesetz.Trotz der Korrektur der UBA-Prognose „stuft der Expertenrat die festgestellte Budgetüberschreitung bis 2030 als geringfügig ein“, heißt es in der Mitteilung. Schlimmer werde es aber danach – bis zur angestrebten vollständigen Treibhausgasneutralität im Jahr 2045. Die Fachleute warnen explizit „vor einer zunehmenden Diskrepanz zwischen Projektionsdaten und Zielen ab dem Jahr 2030“.Kürzlich hatte Schneider sein „Klimaschutzprogramm 2026“ vorgelegt, das vor allem die Spanne bis zum Jahr 2030 in den Blick nimmt. Der Katalog aus 67 Schritten gehe aber, so die Kritik des Expertenrats, von falschen Annahmen aus und versäume es daher, die richtigen Weichen für die Zeit danach zu stellen.„Nach unserer Einschätzung dürfte die tatsächliche Minderungswirkung des Programms deutlich geringer ausfallen als von der Bundesregierung angenommen“, sagte die Ratsvorsitzende Barbara Schlomann vom Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung in Karlsruhe. Der Expertenrat erwartet, „dass selbst bei vollständiger Umsetzung des Programms keines der gesetzlichen Ziele bis 2040 erreicht werden würde“.Lage nach 2030 noch schlimmer als vom Umweltbundesamt befürchtetDas ist harter Tobak und bedeutet, dass es Deutschland trotz Schneiders Anstrengungen nicht schaffen wird, bis zum Jahr 2030 seine Emissionen gegenüber dem Jahr 1990 um 65 Prozent zu verringern und bis zum Jahr 2040 um 88 Prozent. Fünf Jahre später will man „netto null“ erreichen, die Klimaneutralität. Es sollen dann nicht mehr Treibhausgase entweichen, als sich binden lassen durch natürliche Senken wie Wälder und Moore oder durch künstliche wie das Einsaugen und Verwahren von CO₂.Der Rat warnt jetzt, dass Deutschland im Jahr 2040 nicht, wie zulässig, 150 Millionen Tonnen emittieren werde, sondern fast das Doppelte, weit mehr als 250 Millionen Tonnen. Zudem dürften die „sektoralen Budgetziele“ je nach Ausstoßquelle zwischen 2031 und 2040 kumuliert um mehr als 580 Millionen Tonnen gerissen werden.Die Schwierigkeiten sind bekannt, die Gutachter halten sie aber für gravierender als angenommen. Das gilt auch für die europäische Lastenteilung LSR. Diese schreibt jedem EU-Land verbindliche jährliche Emissionsobergrenzen für jene Sektoren vor, die nicht Teil des europäischen Emissionshandels ETS sind, etwa für Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft und Abfall.Deutschland reißt auch die europäischen KlimazieleBis zum Jahr 2023 hat Deutschland die Vorgaben aus Brüssel eingehalten. Seit dem Jahr 2024 verfehlt es sie jedoch und dürfte das auch in Zukunft tun. Bis zum Jahr 2030 werden zusammengenommen fast 260 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalente zu viel erwartet.Der Expertenrat fürchtet nun, der Überschuss werde noch größer. Um ihn zu kompensieren, muss sich Deutschland entweder einem Vertragsverletzungsverfahren mit möglichen Strafzahlungen stellen oder Emissionszertifikate in anderen EU-Ländern zukaufen. Dies sei in Zeiten angespannter Haushalte ein wachsendes Risiko für die Steuerzahler, warnt der Rat.Das in seinen Entscheidungen freie Gremium besteht seit dem Jahr 2020 als Teil des Klimaschutzgesetzes. Wenn die Runde zweimal hintereinander feststellt, dass das Emissionsbudget überschritten wird – was im kommenden Jahr 2027 der Fall sein könnte, wie die Autoren ausdrücklich schreiben –, dann ist die Bundesregierung gesetzlich verpflichtet, innerhalb von drei Monaten ein Sofortprogramm mit zusätzlichen Klimaschutzmaßnahmen zu beschließen.Neues Sorgenkind neben Verkehr und Gebäude: die LandnutzungDiese Nachsteuerungspflicht entfällt jedoch, wenn es schon ein neues Klimaschutzprogramm gibt, das nachweislich die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sowie die notwendigen Schritte finanziert und verwirklicht, um die Klimaschutzziele doch noch zu erreichen. Der Expertenrat sieht das aber nicht als gegeben an. Und erwartet daher entweder eine Nachbesserung von Schneiders aktuellem Programm – oder weitere Klagen.Immer wichtiger wird ein lange vernachlässigtes Thema, das sich „Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft“ (LULUCF) nennt. Es umfasst unter anderem Wälder, Moore, Wiesen und Felder, die bestenfalls Kohlendioxid aufnehmen und daher als natürliche CO₂-Senken dienen.Zauberwort „Paludikultur“, die Wiedervernässung von MoorenDer Expertenrat stellt jedoch fest, dass der Sektor das Gegenteil bewirke: Er bleibe „bis 2050 durchgängig eine Treibhausgasquelle“. Der Handlungsbedarf, das zu ändern, sei erheblich, aber lasse sich mit den bisherigen Instrumenten nicht bewältigen. Auch hier gelte, dass die Negativeffekte vermutlich noch höher seien als vom UBA befürchtet.Schneiders Idee zur Stärkung von LULUCF ziele in die richtige Richtung, etwa zur Paludikultur, der Wiedervernässung von Mooren, so der Rat. Die Anstrengungen reichten aber bei Weitem nicht aus. Das Aufgabenfeld müsse daher in der Klimaschutzstrategie eine größere Berücksichtigung erfahren.
Kritik an Schwarz-Rot: Fachleute halten Klimaziele für nicht erreichbar
Der Expertenrat für Klimafragen verlangt von der Bundesregierung, das Klimaschutzprogramm zu verschärfen. Auch Katherina Reiches neues Heizungsgesetz kommt nicht gut an.











