Ein Mann bedient ein Tablet (Symbolbild)

Automatisierte Chatbots, die Homepage-Besucherinnen und -Besuchern bei Fragen weiterhelfen, werden auf immer mehr Websites eingesetzt. Aber was passiert, wenn diese Chatroboter Unsinn erzählen? Das Oberlandesgericht Hamm hat nun entschieden: Wer einen Chatbot betreibt, muss für Falschangaben seiner KI haften.

Im konkreten Fall hat das Gericht eine Schönheitsklinik verurteilt. Deren Chatbot hatte für Kundenanfragen auf der Website der Klinik eine Reihe von Facharztbezeichnungen halluziniert: So behauptete der Roboter, die beiden hinter der Klinik-GmbH stehenden Mediziner seien »Fachärzte für plastische und ästhetische Chirurgie«, »Fachärzte für ästhetische Medizin« und »Fachärzte für ästhetische Behandlungen«.

Das Problem: Die beiden letztgenannten Facharzt-Disziplinen existieren gar nicht – und die beiden geschäftsführenden Ärzte sind keine Fachärzte für plastische und ästhetische Chirurgie.

Verbraucherschützer mahnten die Klinik deshalb zunächst ab und forderten sie in diesem Zusammenhang unter anderem zur Unterzeichnung einer strafbewährten Unterlassungserklärung auf. Zwar wurde der Chatbot in der Folgezeit deaktiviert, die entsprechende Unterlassungserklärung aber nicht unterzeichnet.