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Der Fall des American-Bully-XL-Rüden Sam, der sein Herrchen möglicherweise totgebissen hat, beschäftigt die Justiz: Das Verwaltungsgericht soll entscheiden, ob der Bruder das Tier behalten darf.
Darf der Bruder des Mannes, der von seinem Hund totgebissen worden sein soll, das Tier behalten? Darüber soll nun das Verwaltungsgericht Oldenburg entscheiden. Der Landkreis Vechta, in dessen Obhut der American-Bully-XL-Rüde namens Sam nach dem Todesfall kam, verweigert die Rückgabe bisher. Deshalb reichte der Bruder des im Januar Getöteten nun Klage beim Verwaltungsgericht ein. Das bestätigte ein Gerichtssprecher. Zuvor berichtete die «Hannoversche Allgemeine Zeitung».
Der Hund soll in Lohne im Landkreis Vechta seinen eigenen Halter totgebissen haben. Eine Passantin hatte den Mann am 8. Januar leblos in einem Straßengraben gefunden. Daneben saß der Hund, der nicht von der Seite seines leblosen Herrchens wich und sich gegenüber Polizei und Rettungskräften aggressiv verhielt.







