Protest gegen sexualisierte Gewalt in Berlin
KI-Anwendungen zum missbräuchlichen Erstellen von sexualisierten Deepfakes sollen in der EU künftig verboten sein. Vertreter der Mitgliedstaaten und des Europäischen Parlaments einigten sich auf eine entsprechende Anpassung des KI-Gesetzes, wie die zyprische EU-Ratspräsidentschaft mitteilte. Zugleich sollen andere KI-Regeln vereinfacht werden, um das wirtschaftliche Potenzial von künstlicher Intelligenz in Europa auszuschöpfen.
Bevor die Änderungen in Kraft treten können, muss die Einigung noch vom Plenum des EU-Parlaments und dem Rat der Regierungen der Mitgliedstaaten bestätigt werden. In der Regel gilt das als Formalie. Geht die Reform durch, würde das Verbot ab 2. Dezember 2026 federführend vom KI-Amt der EU durchgesetzt werden, das vor zwei Jahren geschaffen wurde.
Bei dem Verbot geht es um sogenannte Auszieh-Apps, bei denen mithilfe künstlicher Intelligenz Bilder und Videos so verändert oder erstellt werden, dass die Opfer auf pornografische oder sexualisierte Weise dargestellt werden. (Lesen Sie hier mehr über die Apps, die oft als sogenannte Auszieh-Apps bezeichnet werden.)
Das neue Verbot soll explizit auch auf das Erstellen von Inhalten abzielen, die sexuellen Kindesmissbrauch darstellen. Die FDP-Europaabgeordnete Svenja Hahn begrüßte die Einigung: »KI darf kein Werkzeug für sexualisierte Gewalt gegen Kinder sein«, teilte sie mit.










