Das Heizungsgesetz wird abgeschafft, jedenfalls auf dem Papier. „Die Überschrift wird durch die folgende Überschrift ersetzt“, heißt es schon im ersten Artikel des neuen Gesetzeswerks, das am Mittwoch das Kabinett passiert hat: „Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Modernisierung der Wärmeversorgung in Gebäuden“. Damit ist das alte Gebäudeenergiegesetz, kurz GEG, Geschichte. Es kürzt sich jetzt „GModG“ ab. Aber verschwinden damit auch seine Pflichten, etwa zum Austausch von Heizungen? Sind künftig Heizkessel wieder die erste Wahl? Und zu welchen Kosten?