Brüssel, Berlin. Wer mit der Bahn von Hamburg nach Paris fahren möchte, muss zwei Tickets in verschiedenen Apps buchen. Verpasst er den Anschluss in Köln, bleibt er darauf sitzen. Passagierrechte greifen nicht. Denn der Betreiber des Anschlusszuges sieht sich aufgrund des verspäteten Zuges – in dem Fall der Deutschen Bahn – nicht in der Verantwortung.