Der Streit um die europäische Wortmarke „Obelix“ geht in eine neue Runde. Am Mittwoch hat das Gericht der Europäischen Union (EuG) eine Entscheidung getroffen und dem französischen Herausgeber der Comic-Reihe „Asterix und Obelix“ neue Hoffnung gegeben. Laut den Luxemburger Richtern darf das Amt für geistiges Eigentum (EUIPO) sich nicht weigern, die zugunsten eines polnischen Rüstungsherstellers eingetragene Marke für nichtig zu erklären.Das EUIPO muss nun abermals über einen Löschungsantrag von Les Éditions Albert René entscheiden. Gegen das Urteil kann allerdings noch Berufung beim Europäischen Gerichtshof eingelegt werden (Rechtssache T-24/25).Globaler Exportschlager aus FrankreichObelix, der dicke Gallier mit den übernatürlichen Kräften, ist eine der Hauptfiguren der weltbekannten Comic-Reihe „Asterix und Obelix“. Sie wurde im Jahr 1959 von Texter René Goscinny und dem Zeichner Albert Uderzo erdacht. Mit mittlerweile 41 Bänden zählt die Serie zu den erfolgreichsten Comic-Buchreihen der Welt.Im Jahr 1998 ließ sich der französische Verlag Les Éditions Albert René die Marke „Obelix“ als Wortmarke eintragen. Geschützt sind dafür unter anderem die Bereiche Bücher, Kleidung und Spiele. Im Jahr 2022 trug das in Alicante ansässige EUIPO die Marke jedoch für ein polnisches Unternehmen in den Bereichen Schusswaffen, Munition und Sprengstoffe ein.Älterer Markeninhaber stellt LöschungsantragDagegen wehrte sich der französische Verlag. Er kritisierte, dass das Rüstungsunternehmen die Bekanntheit und das Ansehen der älteren Marke ausnutzen und deren Ruf schaden könnte. Der Verlag beantragte, die neuere Marke für nichtig zu erklären.Dem Antrag kam das Markenamt jedoch nicht nach. Unter anderem wies es den Antrag mit der Begründung zurück, dass die Bekanntheit der älteren Marke nicht hinreichend nachgewiesen worden sei. Außerdem zweifelte das EUIPO daran, dass Käufer von Waffen die Eigenschaften der Marke mit der Comicfigur in Verbindung bringen würden.„Fehlerhafte Analyse“ des MarkenamtsDiese Entscheidung hob das EuG nun auf. Wie aus einer Mitteilung des Gerichts hervorgeht, beruhte die Ablehnung auf einer unvollständigen und fehlerhaften Analyse des EUIPO. So habe das Markenamt beispielsweise nicht berücksichtigt, dass sich aus der Verbindung des Begriffs „Obelix“ mit dem sogenannten R-Zeichen schon der Hinweis auf eine eingetragene Marke ergebe. Beweismittel, in denen das Zeichen gemeinsam mit der Marke „Asterix“ verwendet wurde, habe die Behörde nicht übergehen dürfen.Daher verwies das Gericht den Streit zur Prüfung an das Markenamt zurück. Während Les Éditions Albert René weiter auf den Schutz ihres Markennamens pocht, muss das polnische Rüstungsunternehmen um seine Eintragung bangen.