PfadnavigationHomePolitikDeutschlandMorde an FrauenJustizministerin will Strafrecht bei Femiziden verschärfenStand: 10.05.2026Stefanie Hubig (SPD), Bundesministerin der Justiz und für VerbraucherschutzQuelle: Markus Lenhardt/dpaTödliche Gewalt gegen Frauen wird häufig nur als Totschlag gewertet. Bundesjustizministerin Hubig will den Mordparagrafen einem Medienbericht zufolge nun anpassen. Für Täter könnte das deutlich höhere Strafen bedeuten.Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will einem Vorabbericht zufolge das Strafgesetzbuch mit Blick auf Femizide und geschlechtsspezifische Tötungen präzisieren. „Wir haben einen guten Weg gefunden deutlich zu machen: Wer aus der Motivation heraus tötet, nur weil sie eine Frau ist, der soll dann, wenn alle anderen Einzelheiten passen, auch als Mörder verurteilt werden“, sagte sie „Bild am Sonntag“ vorab.Demnach könne zwar nach geltendem Recht schon heute die Tötung ‌einer Frau aus Besitzdenken als Mord strafbar sein. Doch in der Rechtsprechung gebe es immer noch diese Entscheidungen, „na ja, das war Eifersucht. Wenn der eifersüchtig war, war der in Rage. Dann ist er vermindert schuldfähig und dann kann man es nur als Totschlag verurteilen“, so ‌Hubig weiter.Lesen Sie auchDas wolle man nun durch eine Klarstellung im Gesetz ändern, sodass auch Tötungen aus geschlechtsspezifischen Motiven als Mord bewertet werden könnten. Damit würde sich demnach auch das Strafmaß ändern.Denn nur bei einer Verurteilung wegen Mordes könne ‌der Täter „eine lebenslange Freiheitsstrafe bekommen“, sagte ‌die Bundesjustizministerin. Beim Totschlag sei nur eine begrenzte Strafe möglich, zum ‌Beispiel auf „zehn, zwölf Jahre, wo dann klar ist, spätestens ‌danach ‌ist auch die Entlassung“.Reuters/jmr