PfadnavigationHomeRegionalesBayernFreie Wähler blasen zum Angriff auf «alte Strebs»Veröffentlicht am 07.05.2026Lesedauer: 3 MinutenStraßenbau ist teuer und bisweilen auch eine Frage für die Justiz. Die Freien Wähler fordern eine Klarstellung, um die Bürger vor Kosten zu schützen, die bei der Erschließung vor mehr als 25 Jahren entstanden sind. (Symbolbild)Quelle: Robert Schlesinger/dpa-Zentralbild/dpaNach den «Strabs» haben die Freien Wähler nun die «Strebs» auf dem Kieker. Bayerns Straßenerschließungsbeitragssatzung soll zwar nicht abgeschafft werden, viele Kommunen dürfte es dennoch ärgern.Rund acht Jahre nach ihrem erfolgreichen Feldzug gegen die «Strabs» wollen die Freien Wähler in Bayern wieder einer Regelung im Kommunalabgabengesetz den Kampf ansagen. Konkret fordern sie, dass die Kommunen Kosten für die Erschließung von Straßen - die sogenannten Strebs - nur noch auf die Anlieger umlegen können, wenn der Beginn der Herstellung weniger als 25 Jahre her ist. Auf ihrem Landesparteitag am Samstag wollen die Freien Wähler dazu eine Resolution beschließen.Aiwanger: Thema muss jetzt endlich abgeräumt werden«Dieses Thema alte Strebs muss jetzt endlich abgeräumt werden, damit wir Rechtssicherheit für Bürger und Bürgermeister bekommen: für über 25 Jahre alte Straßen keine Ersterschließungsbeiträge mehr», sagte Freie-Wähler-Chef Hubert Aiwanger der Deutschen Presse-Agentur in München.Anders als bei der Straßenausbaubeitragssatzung, also den Strabs, geht es den Freien Wählern dieses Mal aber nicht um die komplette Abschaffung der kommunalen Gebühren. Vielmehr zielt der Antrag darauf ab, die Dauer, für die Kommunen Anliegern die Kosten für eine Erschließungsstraße anteilig in Rechnung stellen dürfen, auf maximal 25 Jahre zu begrenzen.Das ist dank einer seit 2021 geltenden Neufassung des Gesetzes zwar theoretisch schon jetzt der Fall, jedoch gibt es wegen eines Urteils des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs aus dem Jahr 2023 für Aiwanger und Co. offenkundig noch weiteren Klärungsbedarf.Streitfall «Provisorium» soll es nicht mehr gebenDas Gericht hatte erklärt, die Kostenweitergabe sei auch später zulässig, wenn es sich bei der Straße zunächst nur um ein Provisorium gehandelt habe, «also nur irgendeine Verkehrsanlage, um für anliegende Grundstücke eine Bebauung
Freie Wähler blasen zum Angriff auf «alte Strebs» - WELT
Nach den «Strabs» haben die Freien Wähler nun die «Strebs» auf dem Kieker. Bayerns Straßenerschließungsbeitragssatzung soll zwar nicht abgeschafft werden, viele Kommunen dürfte es dennoch ärgern.






