PfadnavigationHomePolitikDeutschlandRAF-ProzessStaatsanwaltschaft fordert 15 Jahre Haft für RAF-Terroristin KletteVeröffentlicht am 29.04.2026Lesedauer: 2 MinutenIm Prozess gegen die ehemalige RAF-Terroristin Daniela Klette vor dem Landgericht Verden hat die Staatsanwaltschaft eine 15-jährige Haftstrafe gefordert. Aus Sicht der Anklagebehörde steht fest, dass die Angeklagte mehrere Raubüberfälle begangen hat.Der Prozess gegen Daniela Klette steuert auf ein Urteil zu – nun fordert die Staatsanwaltschaft 15 Jahre Haft. In ihrem Plädoyer erhebt sie schwere Vorwürfe gegen die RAF-Terroristin.Im Raubprozess gegen die RAF-Terroristin Daniela Klette hat die Staatsanwaltschaft 15 Jahre Haft gefordert. In ihrem Plädoyer legte die Vertreterin der Anklagebehörde Klette am Mittwoch vor dem Landgericht im niedersächsischen Verden unter anderem versuchten gemeinschaftlichen Mord und schweren bandenmäßigen Raub mit Waffen zur Last.Klette muss sich dort seit etwas mehr als einem Jahr wegen Beteiligung an einer Serie bewaffneter Raubüberfälle in Niedersachsen nach Auflösung der linksextremistischen RAF verantworten. Zwischen 1999 und 2016 soll sie an acht Überfällen beteiligt gewesen sein, 24 Menschen seien dadurch psychisch teils schwer geschädigt worden. Die Staatsanwaltschaft will eine Beute von knapp 2,4 Millionen Euro einziehen lassen.Lesen Sie auchDie Raubüberfälle auf Geldtransporter und Kassenbüros von Supermärkten soll Klette gemeinsam mit den flüchtigen ehemaligen RAF-Mitgliedern Burkhard Garweg und Ernst-Volker Staub begangen haben. Damit soll das Trio sein Leben im Untergrund finanziert haben. Klette wurde im Februar 2024 in Berlin gefasst, wo sie unter falschem Namen gelebt hatte.Um Taten im Zusammenhang mit der RAF oder Terrorismusvorwürfe geht es in dem im März 2025 begonnenen Verdener Prozess nicht. Deswegen klagte die Bundesanwaltschaft die 67-jährige Klette inzwischen separat vor dem Oberlandesgericht in Frankfurt am Main an. Es geht unter anderem um Vorwürfe des versuchten Mordes, Hintergrund sind Anschläge der RAF in den 90er Jahren. Über die Prozesseröffnung ist noch nicht entschieden.Das aktuelle Verdener Verfahren sollte mit dem Plädoyer der Nebenklage fortgesetzt werden, die Schlussvorträge der Verteidigung von Klette könnten am 12. und 13. Mai folgen. Einen möglichen Urteilstermin nannte das Gericht noch nicht.AFP/kaha