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Arbeitgeber sollten bei eventuellem sexuellen Fehlverhalten im Betrieb zügig ermitteln. In schwerwiegenden Fällen ist eine außerordentliche Kündigung möglich.
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Arbeitgeber sollten bei eventuellem sexuellen Fehlverhalten im Betrieb zügig ermitteln. In schwerwiegenden Fällen ist eine außerordentliche Kündigung möglich.

Rechtsanwältin Carolin Weyand darüber, wie man bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz reagieren sollte und was Unternehmen tun…

Ein fremdenfeindlicher Witz beim Mittagessen, ein sexistischer Kommentar im Meeting: Gerade im Arbeitskontext ist es nicht immer…

Ein Geschäftsführer belästigt seine Assistentin sexuell, beschimpft sie – und kündigt ihr schließlich. Was das…

Arbeitgeber dürfen ihre Beschäftigten anweisen, wie sie ihre Arbeit verrichten sollen. Wann das auch für geschlechtersensible…

Menschen, die Mobbing im Betrieb ausgesetzt sind, leiden häufig im Stillen. Arbeitgeber sollten das Thema ernst nehmen, denn es…

Ein Arbeitgeber entscheidet sich für ein ungewöhnliches Mittel, um Vorwürfen gegen einen Schichtführer nachzugehen. Dieser sieht…