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Arbeitgeber dürfen ihre Beschäftigten anweisen, wie sie ihre Arbeit verrichten sollen. Wann das auch für geschlechtersensible Sprache gilt – und wann nicht.
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Arbeitgeber dürfen ihre Beschäftigten anweisen, wie sie ihre Arbeit verrichten sollen. Wann das auch für geschlechtersensible Sprache gilt – und wann nicht.

Ein fremdenfeindlicher Witz beim Mittagessen, ein sexistischer Kommentar im Meeting: Gerade im Arbeitskontext ist es nicht immer…

Arbeitgeber sollten bei eventuellem sexuellen Fehlverhalten im Betrieb zügig ermitteln. In schwerwiegenden Fällen ist eine…

Sprache sei „kein Spielfeld für Ideologen“, sagt Weimer. „Mutwillige Eingriffe“ beschädigten seiner Meinung nach die Schönheit…

Kulturstaatsminister Wolfram Weimer begründet das Gender-Verbot für seine Behörde vor allem ästhetisch. Das Schreiben nach Gusto…

„Sehr geehrte Damen und Herren“ statt Sternchen oder Binnen-I: Kulturstaatsminister Weimer verbietet seinen Mitarbeitenden das…

Debatte ums Gendern: Während der Kulturstaatsminister Empfehlungen ausspricht, setzt Brandenburgs Kulturministerin auf Vertrauen.…