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Der Europäische Gerichtshof kritisiert Deutschlands Stimmrechtszurechnung bei Aktionären. Nun muss der Bundesgerichtshof abermals in einem Fall klären, welche Form der Absprache vorlag.
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Der Europäische Gerichtshof kritisiert Deutschlands Stimmrechtszurechnung bei Aktionären. Nun muss der Bundesgerichtshof abermals in einem Fall klären, welche Form der Absprache vorlag.

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