Berlin. Beschäftigte, die mehr verdienen als der deutsche Durchschnitt, werden auch überdurchschnittlich an den Kosten der Allgemeinheit beteiligt. Ab einem zu versteuernden Einkommen von 68.481 Euro für Alleinstehende und 136.962 Euro für verheiratete Paare gilt 2025 der Spitzensteuersatz von 42 Prozent. Das heißt: Für jeden Euro, der über dieser Grenze liegt, muss man fast die Hälfte seines Einkommens an den Fiskus abtreten.
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