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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden: Die Auskunftei ist nicht verpflichtet, Daten über Zahlungsausfälle sofort zu löschen, wenn die Rechnungen bezahlt wurden.
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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden: Die Auskunftei ist nicht verpflichtet, Daten über Zahlungsausfälle sofort zu löschen, wenn die Rechnungen bezahlt wurden.

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