PfadnavigationHomePolitikDeutschlandMitten in Wohnsiedlung„Unzulässige Blankoermächtigung“ – Gericht stoppt Bau von Flüchtlingsheim im EilverfahrenVeröffentlicht am 18.11.2025In Berlin-Pankow wurde der Bau einer neuen Flüchtlingsunterkunft gestoppt, da das Verwaltungsgericht Berlin die artenschutzrechtliche Genehmigung für unzulässig erklärte. Die geplante Unterkunft sollte 99 Wohnungen für etwa 420 Geflüchtete in zwei begrünten Innenhöfen umfassen.Mit einer Ausnahmegenehmigung sollte in Berlin-Pankow mitten in einer Wohnsiedlung in begrünten Innenhöfen eine Flüchtlingsunterkunft entstehen. Die Anwohner protestierten dagegen. Ein Gericht entschied nun im Eilverfahren.Der Bau eines bei den Anwohnern umstrittenen Flüchtlingsheims in Berlin-Pankow muss wegen des Artenschutzes für Vögel und Fledermäuse verschoben werden. Das Verwaltungsgericht entschied in einem Eilverfahren, die für das Bauvorhaben erteilte artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung sei rechtswidrig, weil sie „nicht hinreichend bestimmt“ sei.Die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft Gesobau plant schon seit mehreren Jahren den Bau von Flüchtlingsunterkünften in zwei begrünten Innenhöfen an der Kavalierstraße und Ossietzkystraße in Pankow. WELT hatte mehrfach darüber berichtet. Anwohner und Naturschutzvereine machten dagegen mobil. Der Bezirk erteilte laut Gericht im Juli 2025 eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung für den Bau.Lesen Sie auchDrei Naturschutzvereinigungen sahen dabei jedoch die Belange des Artenschutzes wegen geschützter Brutvögel sowie Fledermäusen nicht genug berücksichtigt und legten beim Bezirksamt Widerspruch ein. Die Gesobau wollte trotzdem schon mal mit ersten Maßnahmen starten und stellte einen Eilantrag. Den wies das Verwaltungsgericht nun zurück.Die Ausnahmegenehmigung sei schon deshalb rechtswidrig, weil nicht hinreichend deutlich werde, für welche geschützten Tierarten sie gelte und auf welche genehmigungspflichtigen Beeinträchtigungen sie sich beziehe, so das Gericht. Sie erwecke vielmehr „den Eindruck einer unzulässigen naturschutzrechtlichen Blankoermächtigung“.Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.dpa/kami