PfadnavigationHomePS WELTAuto-NewsBundestag macht Stromhandel mit dem E-Auto attraktiverBidirektionales LadenVeröffentlicht am 14.11.2025Lesedauer: 2 MinutenDie Hürden für bidirektionales Laden schwindenQuelle: RenaultWer geladenen Strom aus dem E-Auto zurück ins Netz speisen wollte, muss bislang doppelt Steuer und Netzentgelt zahlen. Das soll sich ändern.SP-X/Berlin. Der Bundestag hat ein Gesetzespaket zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts beschlossen, das auch den Weg für wirtschaftlich attraktives bidirektionales Laden von Elektroautos freimachen soll. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen.

Mit dem „Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften“ wird unter anderem geregelt, dass Strom, der aus dem Netz in stationäre oder mobile Speicher geladen und zeitversetzt wieder in dasselbe Netz eingespeist wird, weitgehend von Netzentgelten und in einigen Fällen auch von der Stromsteuer freigestellt wird. Bislang galten Fahrzeuge nicht als Speicher und wurden beim Vehicle-to-Grid-(V2G)-Einsatz doppelt mit Netzentgelten und Stromsteuer belastet: sowohl beim Laden als auch bei der Rückspeisung.