PfadnavigationHomeRegionalesHamburgKontakt zu einem ZeugenRichterin droht Christina Block mit HaftbefehlVeröffentlicht am 13.11.2025Lesedauer: 3 MinutenRichterin Isabel Hildebrandt, Vorsitzende der Strafkammer, war mit dem Verhalten von Christina Block (im Vordergrund) nicht einverstandenQuelle: Marcus Brandt/Pool dpa/dpaVon den sieben Angeklagten im Block-Prozess sitzt nur einer in Untersuchungshaft. Jetzt spricht die Vorsitzende Richterin eine strenge Ermahnung an die Hauptangeklagte Christina Block aus. Zudem gibt es Anträge auf Aussetzung des Verfahrens.Im Prozess um die Entführung ihrer Kinder hat das Landgericht Hamburg der angeklagten Unternehmerin Christina Block mit einem Haftbefehl gedroht. Grund dafür ist die Kontaktaufnahme zu einem Zeugen. „In aller Deutlichkeit, dass diese Kammer nicht zögern wird, einen Haftbefehl zu erlassen, sollte die Kammer zu der Überzeugung kommen, dass Druck auf Zeugen ausgeübt wird“, sagte die Vorsitzende Richterin, Isabel Hildebrandt, an die Angeklagte gerichtet.Lesen Sie auchDie Tochter des Gründers der Restaurantkette „Block House“, Eugen Block, ist angeklagt, den Auftrag zur Entführung von zwei Kindern in der Silvesternacht 2023/24 in Auftrag gegeben zu haben. Eine israelische Sicherheitsfirma soll den damals zehnjährigen Sohn und die 13-jährige Tochter aus der Obhut des in Dänemark lebenden Vaters entführt und nach Deutschland gebracht haben. Es gibt sechs weitere Angeklagte.Blocks Verteidiger Ingo Bott bestätigte, dass seine Mandantin einem erkrankten älteren Zeugen gute Besserung gewünscht habe. „"Gute Besserung!" ist keine Verdunkelung, gerade bei einer schweren Erkrankung darf man das wünschen“, sagte Bott. Das Gericht selbst habe die Erkrankung des Zeugens bekanntgegeben.Druck auf potenzielle Zeugen in Israel?Die Richterin erklärte weiter, es sei dem Gericht zugetragen worden, dass Christina Block auf Zeugen in Israel Druck ausübe, nicht in dem Prozess auszusagen. Der geständige, in Haft sitzende israelische Angeklagte sagte dazu, er habe mit seinem Vater und einem Freund in Israel telefoniert. Dabei hätten sie davon berichtet. Es sei aber nicht klar, woher sie das wüssten. Möglicherweise hätten sie das in Zeitungen gelesen. Es könnten aber auch Gerüchte sein.Quelle für die Information ist den Angaben zufolge eine Dolmetscherin, die die Kommunikation des 36-Jährigen in der Haft überwacht. Sie hatte eine Kriminalbeamtin informiert. Der Verteidiger des Angeklagten, Sascha Böttner, beantragte die Beendigung der Kommunikationsüberwachung, da sein Mandant voll geständig sei.Lesen Sie auchDie Hamburger Staatsanwaltschaft fahndet nach sechs weiteren Beschuldigten in Israel. Für einen von ihnen hat sich nach früheren Angaben der Behörde ein Anwalt legitimiert und Kooperationsbereitschaft angekündigt. Eine Staatsanwältin im Gerichtssaal sprach von einem abgetrennten Verfahren, darum könne sie zu der Angelegenheit nichts sagen.Anträge auf AussetzungIn dem Prozess hat am Dienstag zudem die Verteidigung die Aussetzung des Hauptverfahrens beantragt. Durch die nachträgliche, förmliche Beschlagnahme aller Dateien auf 34 Handys, Mobilgeräten und Laptops der Angeklagten durch das Landgericht sei der Aktenbestand um mehr als ein Terabyte an Daten gewachsen. Der Umfang sei so groß, dass die Verteidigung zur angemessenen Vorbereitung eine Aussetzung brauche, erklärte der Verteidiger von Gerhard Delling, David Rieks. Dem Antrag schlossen sich der Verteidiger von Christina Block und die Anwälte von vier weiteren Angeklagten an. Der Verteidiger eines mitangeklagten Anwalts der Familie Block stellte einen eigenen Antrag auf Aussetzung des Prozesses. Auf dem beschlagnahmten Laptop seines Mandanten seien viele Daten von Verfahren, die mit dem Block-Prozess nichts zu tun hätten. Bei einem Berufsgeheimnisträger sei die Kommunikation besonders geschützt, erklärte Verteidiger Marko Voß.Anwalt Philip von der Meden, der Blocks Ex-Mann Stephan Hensel als Nebenkläger vertritt, sprach sich dafür aus, den Beschluss zur Beschlagnahme vom 27. Oktober 2025 abzuwandeln und auf die bereits durch die Anklage bekannten Dateien zu beschränken. Über den Antrag der Verteidiger muss die Strafkammer entscheiden. Eine konkrete Frist dafür gibt es nach Angaben einer Gerichtssprecherin nicht.jlau