PfadnavigationHomeRegionalesHamburgBlock-ProzessUnternehmer Eugen Block verschärft Kritik an RichterinVeröffentlicht am 20.11.2025Lesedauer: 2 MinutenEugen Block sieht den Prozess gegen seine Tochter Christina Block als falsch geführt anQuelle: Bertold Fabricius/Pressebild.de/Bertold FabriciusDer Vater der Angeklagten Christina Block erweitert seine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Vorsitzende Richterin. Diese habe einen Stillstand im Verfahren gegen den Vater der Block-Kinder zu verantworten. Neue Einblicke in das Familienleben in Dänemark soll es am Mittwoch geben.Im Umfeld des Kindesentführungsprozesses gegen Christina Block und weitere Personen vor der Großen Strafkammer 32 am Landgericht Hamburg gerät die Vorsitzende Richterin Isabel Hildebrandt erneut in den Fokus. Der Hamburger Unternehmer Eugen Block, Vater der Hauptangeklagten, hat seine bereits bestehende Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Richterin um zwei weitere Feststellungen erweitert. Vertreten wird der 85-Jährige dabei von dem bekannten Strafverteidiger Gerhard Strate.Lesen Sie auchBlock wirft der Vorsitzenden Richterin vor, das Verfahren gegen Stephan Hensel – den Ex-Ehemann seiner Tochter – seit anderthalb Jahren nicht voranzutreiben. Die Anklage gegen Hensel wegen Entziehung Minderjähriger datiert vom Juni 2023, ist also fast zwei Jahre älter als die Anklage gegen Christina Block. Dennoch hat die Kammer bis heute weder über die Übernahme des Verfahrens noch über die Zulassung der Anklage entschieden. Strate spricht in diesem Zusammenhang von einem „absoluten Regelverstoß“ und kritisiert die Untätigkeit der Kammer.Die Verzögerung habe gravierende Folgen: Stephan Hensel wurde als Nebenkläger im Verfahren gegen Christina Block zugelassen – obwohl beide Elternteile wegen desselben Delikts im selben Zeitraum angeklagt sind. Nach Ansicht von Strate liegt ein klarer Interessenwiderstreit vor, der eine Nebenklage ausschließt.Hintergrund: Erste Beschwerde wegen MedienberichterstattungBereits im Oktober hatte Eugen Block eine erste Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Richterin Hildebrandt eingereicht. Anlass war ein Zeitungsartikel, der die Richterin in einem auffällig positiven Licht dargestellt habe. Unter der Überschrift „Die Richterin im Block-Prozess – Wer ist die Frau, die am Ende entscheiden muss?“ wurde Hildebrandt als „absolute Vollblut-Richterin, die uns hier in Hamburg wirklich guttut“ dargestellt – Quelle war die Aussage einer Landgerichts-Kollegin.Lesen Sie auchFür Block und seinen Anwalt Strate ist das ein klarer Verstoß gegen die gebotene richterliche Zurückhaltung. „Die im Grundgesetz garantierte Unabhängigkeit des Richters gibt ihm keinen Freibrief zu einer auf die eigene Person fokussierten Öffentlichkeitsarbeit“, so Strate. Er beantragte die Einholung dienstlicher Stellungnahmen der beteiligten Richterinnen. Das Landgericht Hamburg erklärte, eine Dienstaufsichtsbeschwerde habe „keinen unmittelbaren Einfluss auf laufende Hauptverhandlungen“.Ausblick auf den kommenden ProzesstagFür den Verhandlungstag am Mittwoch ist die aus Dänemark stammende Partnerin des Nebenklägers Stephan Hensel als Zeugin geladen. Ihre Aussage könnte neue Einblicke in das Familienleben in Dänemark und die Ereignisse rund um die Silvesternacht 2023/24 bringen. jlau