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Die drei Unabhängigkeitsbefürworter seien keine „politischen Gefangenen“, urteilt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Fluchtgefahr habe Untersuchungshaft 2017 gerechtfertigt.
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Die drei Unabhängigkeitsbefürworter seien keine „politischen Gefangenen“, urteilt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Fluchtgefahr habe Untersuchungshaft 2017 gerechtfertigt.

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