PfadnavigationHomePanoramaProzess in Hamburg„Absoluter Regelverstoß“ – Vater von Christina Block wirft Richterin Befangenheit vorVeröffentlicht am 04.11.2025Lesedauer: 3 MinutenChristina Block (l.) begrüßt ihren Vater Eugen Block, Gründer der gleichnamigen Steakhouse-KetteQuelle: Marcus Golejewski/dpa/picture allianceUnternehmer Eugen Block geht im Verfahren gegen seine Tochter, Christina Block, gegen die Vorsitzende Richterin vor. Er verweigert als Zeuge die Aussage und begründet dies mit einem Zeitungsartikel.Steakhaus-Ketten-Gründer Eugen Block hat gegen die Vorsitzende Richterin der Großen Strafkammer 32 am Landgericht Hamburg eine Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Befangenheit eingereicht. Im Verfahren gegen seine Tochter, Christina Block, ist der Unternehmer als Zeuge geladen. Doch wie die PR-Agentur „Schellenberg & Kirchberg“ am Dienstag im Auftrag des 85-Jährigen mitteilte, macht er von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Der Unternehmer begründet seinen Antrag mit einem im September 2025 im „Hamburger Abendblatt“ erschienenen Artikel über die Vorsitzende Richterin Isabel Hildebrandt. Auf der Titelseite der Wochenendausgabe stand mit einem Foto: „Die Richterin im Block-Prozess – Wer ist die Frau, die am Ende entscheiden muss?“ Der Artikel im Innenteil hatte die Überschrift: „Diese Richterin hat im Block-Prozess die Saalhoheit“, darunter die Unterzeile „Isabel Hildebrandt ist eine der prägenden Figuren im Verfahren gegen die Unternehmerin. Eine langjährige Weggefährtin erzählt.“Mit „langjährige Weggefährtin“ war Jessica Koerner, Vorsitzende Richterin einer Schwurgerichtskammer des Hamburger Landgerichts, gemeint. Sie wird unter anderem mit der Aussage zitiert, Isabel Hildebrandt sei eine „absolute Vollblut-Richterin, die uns hier in Hamburg wirklich guttut“. Auch von Hamburg als „nächsten großen Karriereschritt“ für die in die Hansestadt Hamburg gewechselte Richterin ist in dem Artikel die Rede. Blocks Rechtsanwalt Gerhard Strate spricht laut Mitteilung von einem „absoluten Regelverstoß“. „Die Äußerungen der Jessica Koerner hätten nie und nimmer Eingang in einem Artikel des ,Hamburger Abendblatts‘ gefunden, wenn Frau Koerner nicht vor deren Veröffentlichung des Einverständnisses der Frau Hildebrandt sicher gewesen wäre.“ Lesen Sie auchDie im Grundgesetz garantierte Unabhängigkeit des Richters, so Gerhard Strate weiter, gibt ihm keinen Freibrief zu einer auf die eigene Person fokussierten Öffentlichkeitsarbeit. Eugen Block sieht darin laut Mitteilung den begründeten Verdacht, dass die Richterin „in ihrer Amtsführung von unsachlichen Motiven beeinflusst“ sei.Für Block sei die von ihm gewünschte „Zusammenführung seiner Familie ohne ein unabhängiges Gericht nicht möglich“, heißt es in der Mitteilung weiter.Es ist nicht das erste Mal, dass in dem Prozess Befangenheitsanträge eingereicht worden sind. In dem Verfahrenskomplex geht es um die Entführung zweier Kinder der Unternehmerin Christina Block. Die 52-Jährige ist angeklagt, während eines Sorgerechtsstreits den Auftrag erteilt zu haben, ihre Kinder in der Silvesternacht 2023/24 aus der Obhut ihres Ex-Manns in Dänemark zu entführen. Block bestreitet das und hat vor Gericht bereits ausführlich ausgesagt und Fragen beantwortet.Die Unternehmerin Christina Block hat inzwischen das Sorge- und auch das Umgangsrecht für ihre beiden Kinder Klara (15) und Theo (11) verloren. Ein dänisches Gericht begründete seine Entscheidung unter anderem mit der rechtlichen Situation, in der sich die Mutter derzeit befinde. Auch die hochstrittige Situation in der Familie wurde angeführt. Das Verhalten beider Parteien gebe Anlass zur Annahme, dass sie nicht in der Lage seien, zum Wohle ihrer Kinder zusammenzuarbeiten.jm
Block-Prozess: „Absoluter Regelverstoß“ – Vater von Christina Block wirft Richterin Befangenheit vor - WELT
Unternehmer Eugen Block geht im Verfahren gegen seine Tochter, Christina Block, gegen die Vorsitzende Richterin vor. Er verweigert als Zeuge die Aussage und begründet dies mit einem Zeitungsartikel.






