F.A.Z.-Archiv

E-Paper

F.A.Z. Produkte

F.A.Z.-Portal

Der Antrag auf Einsetzung eines Corona-Untersuchungsausschusses im Hessischen Landtag sei größtenteils verfassungswidrig gewesen, hat der Staatsgerichtshof entschieden. In einem Punkt gab es ein Sondervotum.