PfadnavigationHomeRegionalesHessenStaatsgerichtshof befasst sich mit AfD-Klage bei U-AusschussVeröffentlicht am 11.06.2025Der hessische Staatsgerichtshof richtet anlässlich einer AfD-Klage seinen Blick zurück auf die Corona-Zeit. (Archivbild)Quelle: Andreas Arnold/dpaDer vor einem Jahr eingesetzte Untersuchungsausschuss zur Corona-Politik hat seine inhaltliche Arbeit immer noch nicht begonnen. Warum beschäftigen sich nun Hessens höchste Richter mit diesem Gremium?Hessens Staatsgerichtshof verhandelt heute (11.00 Uhr) über die AfD-Verfassungsklage zum Corona-Untersuchungsausschuss. Das Urteil des höchsten Gerichtes des Landes in Wiesbaden wird erst in einigen Wochen oder wenigen Monaten erwartet (Az. P. St. 2974).Der Landtag hat bereits vor einem Jahr seinen Untersuchungsausschuss zur früheren Corona-Politik auf Betreiben der AfD-Opposition eingesetzt. Bislang hat er aber nicht seine inhaltliche Arbeit aufgenommen.Streit um Umfang des UntersuchungsauftragsZu dem AfD-Antrag mit 43 Fragen hatte der Landtag in Wiesbaden zuvor auf Initiative der übrigen vier Fraktionen wegen verfassungsrechtlicher Bedenken mehrere Gutachten in Auftrag gegeben. Nach deren Lektüre kürzten CDU, SPD, Grüne und FDP den Untersuchungsauftrag auf nur noch sieben Anfragen.Die AfD-Fraktion reichte Verfassungsklage dagegen ein - die Bürgerinnen und Bürger hätten ein Anrecht auf umfassende Aufklärung der einstigen Corona-Politik. Auch bei der Zusammensetzung des Untersuchungsausschusses verlangt die Oppositionsfraktion Änderungen zu ihren Gunsten.dpa-infocom GmbH