PfadnavigationHomePanoramaFragwürdige BefundeFalsche Diagnosen in der elektronischen Patientenakte? Betroffene klagen über NachteileVeröffentlicht am 03.11.2025Lesedauer: 3 MinutenEin Hausarzt lädt in seiner Praxis Dokumente in eine elektronische PatientenakteQuelle: Daniel Karmann/dpaAn der elektronischen Patientenakte gibt es viel Kritik. Laut einem Medien-Bericht entdecken Patienten in ihrer Akte beispielsweise auch Krankheitsbefunde, die übertrieben oder frei erfunden sind. Löschen lassen sich solche Einträge offenbar nur schwer.Durch den Einblick in die neue elektronische Patientenakte erfahren offenbar immer mehr Patienten von falschen Diagnosen oder Phantomdiagnosen in ihren ärztlichen Unterlagen. Das berichtet die in Bielefeld erscheinende „Neue Westfälische“. Demnach stoßen einige Patienten in der Akte auf Krankheitsbefunde, die entweder überhöht oder frei erfunden sind. Dies gelte vor allem im Bereich der psychischen Erkrankungen, so die Zeitung. Ein Hintergrund dafür ist laut dem Bericht ein Anreizsystem zwischen Krankenkassen und Ärzten, mit dem für bestimmte Diagnosen höhere Pauschalen abgerechnet werden können. Die falschen oder übertriebenen Diagnosen können für Patienten zum Problem werden, wenn sie etwa eine Berufsunfähigkeits- oder Lebensversicherung abschließen oder in die private Krankenversicherung wechseln wollen. Auch beim Zugang zu bestimmten Berufen spielen ärztliche Befunde eine Rolle.Lesen Sie auchDie Zeitung schildert den Fall eines Versicherten, der in die private Krankenversicherung wechseln wollte. Dazu forderte er die Einträge seiner elektronischen Patientenakte (Epa) an – und traute seinen Augen nicht: Angeblich litt er seit Jahren unter einer akuten Gastritis, plötzlichen Ohnmachtsanfällen und einer Blutgerinnungsstörung. Nichts davon sei wahr gewesen, auf dem Papier aber war der Bielefelder plötzlich ein „Hochrisiko-Patienten“, der für die private Versicherung viel hätte zahlen müssen oder sogar abgelehnt worden wäre. Aufruf an die Versicherten, ihre Akten zu prüfenEintragungen in der elektronischen Akte lassen sich zwar löschen oder verbergen, auf die ursprüngliche ärztliche Akte direkt hat der Patient aber kaum Zugriff. Anja Lehmann von der Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland empfiehlt laut der Zeitung: „Jeder Patient sollte genau prüfen, was in seiner Patientenakte steht. Denn die Angaben können schwerwiegende Konsequenzen haben.“Im Fall des Bielefelder Patienten klärte sich die Sache nach Rücksprache so auf: Demnach hatte der Arzt diese Diagnosen bei jeder normalen Kontrolluntersuchung abgerechnet. Eine entsprechende Medikation bekam der Mann all die Jahre aber nicht – weder hat er sie gebraucht, noch wurde sie ihm (trotz Abrechnung) verordnet. Für den Betroffenen begann ein regelrechter Papierkrieg, bis er dann endlich ein Attest seines Arztes bekam, dass er seit Jahren nicht an Gastritis leide. In der elektronischen Akte jedoch sei die Diagnose weiterhin zu finden, heißt es im Artikel.Lesen Sie auch„Steht die Diagnose erst einmal in der ärztlichen Patientenakte drin, ist es schwierig bis unmöglich, sie korrigieren oder entfernen zu lassen“, schreibt die Redaktion. Lesen Sie auchZitiert wird auch eine Expertin, Anja Lehmann, von der Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland. Sie sagt: „Im Zweifel sitzt der Arzt immer am längeren Hebel“. Die Patienten wiederum müssten einen Antrag auf Berichtigung bei den Kassen stellen und dazu einen „ärztlichen Nachweis“ erbringen, dass es die Erkrankung nicht gebe oder sie falsch dargestellt werde.Der Hausärzteverband Deutschland verteidigte sich und seine Zunft in einer Stellungnahme gegenüber der „Neuen Westfälischen“: Man glaube nicht, dass es systematische und massenhafte Fehldiagnosen in betrügerischer Absicht gebe. krott mit KNA