PfadnavigationHomePanoramaMuslime betroffenNGO klagt gegen Gebetsverbot an einer Berliner SchuleVeröffentlicht am 16.10.2025Lesedauer: 3 MinutenDie Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat Verbandsklage gegen die Schulordnung eines Berliner Gymnasiums erhoben. Die Schule verbietet „im Interesse des Schulfriedens“ das öffentliche Gebet.Die „Gesellschaft für Freiheitsrechte“ (GFF) klagt gegen die Schulordnung eines Berliner Gymnasiums. Die verbietet das „sichtbare Beten“ auf dem Schulgelände. Das jedoch sei eine Diskriminierung von muslimischen Schülern und ein Eingriff in deren Grundrechte.Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat beim Verwaltungsgericht Berlin Klage gegen das Gebetsverbot an einer Berliner Schule eingereicht. Die Verbandsklage richte sich gegen die Schulordnung eines Gymnasiums in Berlin-Mitte, teilte die Nichtregierungsorganisation am Donnerstag in Berlin mit.Wörtlich erklärt die GFF-Juristin Soraia Da Costa Batista in einer Stellungnahme auf der Website des gemeinnützigen Vereins: „Wenn muslimische Schüler*innen sich zum Beten in Toiletten und Gebüschen verstecken müssen, weil sie sonst einen Tadel riskieren, ist das ein tiefer Eingriff in ihre Grundrechte.“ Aufgabe der Schule müsse es sein, den „Schüler*innen religiöse Vielfalt und gegenseitiges Verständnis zu vermitteln“. Durch das Verbot entziehe sich die Schule diesem Auftrag.Die GFF will nach dem Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) nun per Gericht feststellen lassen, dass pauschale Gebetsverbote an Schulen diskriminierend sind und gegen das Grundrecht auf Glaubens- und Gewissensfreiheit verstoßen. Insbesondere muslimische Schülerinnen und Schüler seien davon betroffen. Die Grundordnung der Schule verbietet laut GFF unter anderem „die demonstrative Ausübung von religiösen Riten“. Das Verwaltungsgericht konnte auf Anfrage einen Eingang der Klage zunächst nicht bestätigen.Das Gymnasium in Berlin-Mitte hielt am Gebetsverbot festDie GFF ist ein Verein, der nach eigenen Angaben Verstöße gegen Grund- und Menschenrechte untersucht und juristisch dagegen vorgeht. Die NGO hat nach eigenen Angaben bereits im Jahr 2023 Berliner Schulordnungen auf diskriminierende Regelungen überprüft und in der Folge mehr als 20 Schulordnungen wegen Gebetsverboten, Kleidervorschriften und Deutschpflicht auf dem Schulhof beanstandet. Die Mehrheit der Schulen lenkte laut GFF ein und änderte ihre Regelungen. Das Gymnasium in Berlin-Mitte hielt jedoch am Gebetsverbot fest. Laut Schulordnung werde „im Interesse des Schulfriedens“ die „demonstrative Ausübung religiöser Riten“ untersagt.Namentlich benannt wird die Einrichtung in der Pressemitteilung nicht. Unter anderem findet sich aber in der Schulordnung des Diesterwegs-Gymnasiums in Berlin-Wedding die zitierte Passage aus der Grundordnung wieder. Bereits 2011 war ein 18-jähriger muslimischer Schüler des Diesterweg-Gymnasiums vor dem Bundesverwaltungsgericht mit seinem Ansinnen gescheitert, einmal am Tag außerhalb der Unterrichtszeiten an seiner Schule beten zu dürfen. (BVerwG 6 C 20.10).Lesen Sie auchDas Gebetsverbot an dem Berliner Gymnasium hat bereits vor rund 15 Jahren zu einem längeren juristischen Streit geführt. Letztlich entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig im November 2011, dass ein junger Muslim an seiner Schule nicht demonstrativ gen Mekka beten durfte. Lesen Sie auchDer Gymnasiast müsse die Einschränkung seiner Glaubensfreiheit hinnehmen, weil sonst durch die öffentlichen Ritualgebete der Schulfrieden gestört werde, urteilte das Gericht damals. Es betonte jedoch, es handele sich um eine Einzelfallentscheidung. Jeder Schüler habe das Recht auf Glaubensfreiheit. Es sei nicht grundsätzlich ausgeschlossen, dass an anderen Schulen öffentlich gebetet werden dürfe. Es komme auf die Umstände an.Gesellschaft erstritt schon „Oben ohne“ für Frauen in Berliner BädernDie Gesellschaft für Freiheitsrechte hat nach eigenen Angaben schon mehrfach das Landesantidiskriminierungsgesetz für Klagen genutzt. Zuvor klagte die GFF erfolgreich gegen diskriminierende Regelungen der Humboldt-Universität zu Berlin für trans, inter und nicht-binäre Studierende. Außerdem ging die GFF mit den Mitteln des LADG erfolgreich gegen eine sogenannte Geschlechterdiskriminierung vor: Demnach dürfen Frauen nicht schlechter behandelt werden als Männer, wenn sie sich oberkörperfrei in einem öffentlichen Bad sonnen.Die GFF hatte im Sommer 2021 eine Klägerin unterstützt, die von einem Kinder-Wasserspielplatz verwiesen wurde, weil sie sich dort oberkörperfrei gesonnt hatte. Seit 2023 können sich Frauen in Berlin nun „oben ohne“ in öffentlichen Bädern sonnen. dpa/epd/krott
Muslime betroffen: NGO klagt gegen Gebetsverbot an einer Berliner Schule - WELT
Die „Gesellschaft für Freiheitsrechte“ (GFF) klagt gegen die Schulordnung eines Berliner Gymnasiums. Die verbietet das „sichtbare Beten“ auf dem Schulgelände. Das jedoch sei eine Diskriminierung von muslimischen Schülern und ein Eingriff in deren Grundrechte.






