PfadnavigationHomeRegionalesHamburgAutobahnbauBundesverwaltungsgericht untersagt Bau der A26 OstVeröffentlicht am 08.10.2025Lesedauer: 3 MinutenAm neuen Autobahnkreuz Hafen Hamburg soll die A26 Ost künftig mit der A26 West und der A7 verbunden werdenQuelle: Bertold FabriciusDie geplante Trassenführung entspricht nicht den Erfordernissen des Klimaschutzes, urteilt das höchste deutsche Verwaltungsgericht. Der Planfeststellungsbeschluss kann allerdings nachgebessert werden.Schwerer Rückschlag für die Verkehrsplaner Hamburgs und des Bundes: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig untersagt in seinem Urteil von Mittwochmittag den Bau der Autobahn A26 Ost südlich des Hamburger Hafens. Nach Auffassung des Gerichts entspricht die geplante Trassenführung nicht den Erfordernissen des Klimaschutzes. Geklagt gegen den Planfeststellungsbeschluss hatten die Umweltverbände Nabu und BUND sowie auch ein Unternehmen der Mineralölwirtschaft.„Das Bundesverwaltungsgericht ist den Rügen der klagenden Umweltverbände zum Teil gefolgt. Danach ist die Auswahl zwischen den verschiedenen Trassenvarianten unter Klimaschutzgesichtspunkten defizitär“, heißt es in der Erklärung des Gerichts. „Der Planfeststellungsbeschluss hält eine nähere Alternativenbetrachtung unter Klimaschutzaspekten für nicht erforderlich, weil die gewählte Trasse bereits eine positive Klimabilanz aufweise und es nicht wahrscheinlich sei, dass die Wahl einer anderen geeigneten Variante zu einer weiteren deutlichen Reduzierung der Treibhausgas-Emissionen führen würde. Dieses Vorgehen verstößt gegen § 13 Abs. 1 Satz 1 Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG).“Lesen Sie auchGemäß dieser Vorschrift, so das Gericht, „haben die Träger öffentlicher Aufgaben bei Planungen und Entscheidungen Zweck und Ziele des Klimaschutzgesetzes zu berücksichtigen. Die Berücksichtigungspflicht ist sektorübergreifend zu verstehen und umfasst auch den Sektor Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft nach § 3a KSG.“Die A26 Ost soll, als Fortführung der weitgehend fertiggestellten A26 West, die beiden Autobahnen A7 und A1 miteinander verbinden. Das rund 9,7 Kilometer lange Autobahnprojekt wird seit Jahrzehnten kontrovers diskutiert. Zuletzt hatte der Hamburger CDU-Bundestagsabgeordnete Christoph Ploß Zweifel daran geschürt, dass der Bund die rund 2,4 Milliarden Euro für die A26 Ost finanziert. Die Bundesregierung bestätigte dies daraufhin jedoch.BUND und NABU teilten in einer gemeinsamen Erklärung mit: „Dieses Urteil ist ein Triumph für das Klima. Moore sind natürliche Kohlenstoffspeicher, wer sie aufreißt, heizt die Erde an. Die A 26 Ost gehört politisch beendet und ersetzt durch eine kürzere und naturverträgliche Lösung entlang bestehender Verkehrsräume. Damit liegt der Ball nun wieder auf der politischen Ebene. Das Projekt A26 Ost muss jetzt endgültig begraben werden – zum dauerhaften Schutz von Natur, Klima und den Menschen vor Ort.“Nabu-Präsident Jörg-Andreas Krüger sagt: „Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet nicht, was politisch wünschenswert ist, sondern was rechtmäßig ist. Dieses Urteil gibt Rückenwind, Planungs- und Genehmigungsverfahren künftig sauberer, transparenter und klimagerechter zu gestalten.“Andreas Pfannenberg, Vorsitzender des Industrieverbandes Hamburg, sagte: „Das ist eine Hiobsbotschaft für Hamburgs Industrie und gefährdet die Standortperspektive massiv, auch weil die Planungen für die neue Köhlbrandbrücke nicht schnell genug vorangehen. Die A26 Ost bündelt den weiträumigen Hafenverkehr, sie verbessert die Erreichbarkeit sowie die Leistungsfähigkeit des Standortes Hamburg. Dass der Planfeststellungsbeschluss Fehler enthält, die der Senat hätte vermeiden können, ist sehr bedauerlich. Jetzt gilt es, diese Fehler so schnell wie möglich zu korrigieren.“Lesen Sie auchWie lange das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts einen möglichen Bau der umstrittenen Autobahn verzögert, ist völlig offen. Aus Sicht des höchsten deutschen Verwaltungsgerichts hätte der Planfeststellungsbeschluss für die A26. Ost „zumindest im Wege einer Grobanalyse die Auswirkungen der Trassenvarianten auf die in §§ 1 und 3 KSG konkretisierten nationalen Klimaschutzziele untersuchen und in die Entscheidung einbeziehen müssen. Diese Pflicht entfällt nicht allein deshalb, weil die gewählte Trasse bereits eine positive Klimabilanz aufweist. Die Bilanz anderer Varianten könnte noch positiver sein. Zudem kann der Inanspruchnahme hochwertiger Niedermoorböden ein eigenständiges klimarelevantes Gewicht zukommen.“Die festgestellten Fehler „können in einem ergänzenden Verfahren behoben werden. Sie führen daher nicht zur Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses, sondern nur zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Nichtvollziehbarkeit“, teilte das Gericht mit. Die Klage der Betreiberin einer Mineralölraffinerie gegen den Bau der A26 Ost sei dagegen „insgesamt ohne Erfolg geblieben. Die mit dem Neubau der A 26-Ost vorgesehene Umverlegung einer Hochspannungsleitung verletzt die Klägerin nicht in abwägungsrelevanten Belangen.“Olaf Preuß ist Wirtschaftsreporter von WELT und WELT AM SONNTAG für Hamburg und Norddeutschland. Er berichtet unter anderem auch über die Verkehrsinfrastruktur.
Autobahnbau: Bundesverwaltungsgericht untersagt Bau der A26 Ost - WELT
Die geplante Trassenführung entspricht nicht den Erfordernissen des Klimaschutzes, urteilt das höchste deutsche Verwaltungsgericht. Der Planfeststellungsbeschluss kann allerdings nachgebessert werden.






