Das Gesetz für Künstliche Intelligenz („AI Act“), das die EU vor gut einem Jahr beschlossen hat, ist vor allem ein Risikoabwehrgesetz. Es differenziert nach unterschiedlichen Risikokategorien und verbietet einige KI-Anwendungen ganz. So untersagt es Kategorisierungssysteme auf Basis sensibler Merkmale wie politischer, religiöser und weltanschaulicher Überzeugungen oder der sexuellen Orientierung. Vereinfacht gesagt geht im KI-Gesetz Datenschutz vor Innovation. Schwerer als die Verbote wiegt vermutlich, wie detailliert das Gesetz KI-Anwendungen reguliert.
Von der Leyen wünscht sich „AI first”-Mentalität in allen Schlüsselbranchen
Die EU-Kommission legt zwei neue Strategien zur Förderung von Künstlicher Intelligenz in Wirtschaft und Wissenschaft vor. Und reagiert damit auch auf Kritik an einem KI-Gesetz.






