Das Gesetz für Künstliche Intelligenz („AI Act“), das die EU vor gut einem Jahr beschlossen hat, ist vor allem ein Risikoabwehrgesetz. Es differenziert nach unterschiedlichen Risikokategorien und verbietet einige KI-Anwendungen ganz. So untersagt es Kategorisierungssysteme auf Basis sensibler Merkmale wie politischer, religiöser und weltanschaulicher Überzeugungen oder der sexuellen Orientierung. Vereinfacht gesagt geht im KI-Gesetz Datenschutz vor Innovation. Schwerer als die Verbote wiegt vermutlich, wie detailliert das Gesetz KI-Anwendungen reguliert.