Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat recht, wenn sie sagt: Bei Drohnenangriffen im Innern sei die Polizei gefragt. So ist es in der Theorie. Kollege Innenminister Alexander Dobrindt von der CSU hat allerdings auch recht, wenn er die rechtlichen Möglichkeiten dafür schaffen will, damit die Bundeswehr bei der Drohnenabwehr Amtshilfe leisten darf. So verlangt es die Praxis.Das Grundgesetz verbietet den bewaffneten Einsatz der Streitkräfte im Inland weitgehend, und das aus historischen Gründen. Über Jahrhunderte, bis 1945, dienten deutschen Herrschern ihre Soldaten auch als Unterdrückungsinstrument gegen die eigene Bevölkerung, noch in der Weimarer Republik führte die Reichswehr ein selbstherrliches und antidemokratisches Eigenleben. Der Bundeswehr den Einsatz im Inneren zu erlauben, gegen Terrorgefahren oder zum Objektschutz, ist dennoch immer wieder eine Forderung von Law-and-Order-Politikern gewesen. Aus guten Gründen war der Gesetzgeber dazu nie bereit. Daran sollte sich auch nichts ändern.Bei den Drohnen geht es aber nicht darum, schwer bewaffnete Soldaten durch Städte patrouillieren zu lassen, wie dies US-Präsident Donald Trump zur Einschüchterung seiner innenpolitischen Gegner praktiziert. Die unbemannten Flugkörper, die Flughäfen lahmlegen und über Bundeswehr-Einrichtungen spionieren, sind offenbar aus dem Ausland gesteuert, wohl von Moskau, um Angst und Verunsicherung zu schüren. Der Polizei fehlen aber viele technische Mittel, um gegen bedrohliche Drohnen vorzugehen, wie sich nun am Flughafen München einmal mehr zeigte, als ein halbes Dutzend Behörden zuständig war, aber keine Lösung gefunden wurde. Ein demokratisches Land muss auf von außen kommende Bedrohungen reagieren dürfen, und wenn nur das Militär dazu in der Lage ist, bedeutet es keine Einschränkung der Freiheit, es dafür einzusetzen – im Gegenteil. Es wäre ein Akt zu ihrer Verteidigung.