Seine blaue OP-Maske hat Jian G. abgenommen, als Richter Hans Schlüter-Staats seine Urteilsbegründung vorträgt: Das Oberlandesgericht Dresden sieht es als erwiesen an, dass der einstige Mitarbeiter des AfD-Politikers Maximilian Krah in Deutschland für einen ausländischen Geheimdienst tätig war. Auch dass es sich dabei um einen besonders schweren Fall handele, sei erwiesen. Zu vier Jahren und neun Monaten Haft wird G. verurteilt.