Immer wieder will das Mädchen zur Mutter. Es sagt, dass es ins Krankenhaus fahren wolle, um die Mutter zu besuchen, die dort im Koma liege. Immer wieder drängt die elf Jahre alte Tochter, doch die Sozialarbeiterin, die sie und den zehn Jahre alten Bruder betreut, kann ihr den Wunsch nicht erfüllen. Denn die Mutter ist tot. Sie ist einem Gewaltverbrechen zum Opfer gefallen. Und die Tochter, so berichtet es die Sozialarbeiterin vor Gericht, könne nicht begreifen, dass die Mutter nicht mehr lebe. Die Schwurkammer des Darmstädter Landgerichts hört sie als Zeugin an. Sie hat die Aufgabe, das Verbrechen an der Mutter aufzuklären.
Strafrecht: Warum der Vorwurf Femizid in Strafprozessen nicht zählt
Eine Frau lässt sich scheiden, der verlassene Mann will das nicht ertragen und tötet sie. Seine zehn Jahre alte Tochter muss das mit ansehen. Der Fall aus Südhessen zeigt, wie die Justiz mit dem Begriff „Femizid“ umgeht.






