Seit 2018 gilt bei der CDU ein Unvereinbarkeitsbeschluss sowohl bezüglich der AfD als auch der Linkspartei. Dieser schließt „Koalitionen oder ähnliche Formen der Zusammenarbeit“ aus. Nach der gelungenen Wahl der drei Verfassungsrichter im Bundestag in dieser Woche, die zumindest in zwei Fällen nur mit den Stimmen der Linken zustande kam, könnte es an der Zeit sein, diesen Beschluss zu überdenken. Nicht im Hinblick auf die AfD. Aber haben die Linken nicht erneut bewiesen, dass sie im Zweifel für die Stabilität stimmen, auch wenn das für sie nur mit Bauchgrimmen möglich ist?